Doppelte Staatsangehörigkeit deutsch, russisch Wehrdienst

4 Antworten

Da du mit deiner deutschen Staatsangehörigkeit in Deutschland alle Rechte und Pflichten eines Deutschen hast, in Russland als russischer Staatsangehörigkeit aber auch alle Pflichten eines Russen hast, gilt für dich dort die allgemeine Wehrpflicht von 12 Monaten für wehrfähige Männer ab 18 bis maximal 27 Jahren. Dabei hättest du noch Glück, denn vor 2007 waren es noch 24 Monate.

Der Wehrdienst ist ein Problem für alle Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit von Staaten, in denen die allgemeine Wehrpflicht besteht. Innerhalb der EU und mit der Türkei war dies so geregelt worden, dass der Wehrdienst nur in einem Land abzuleisten war. Wer in Deutschland lebt, musste in der Bundeswehr dienen, wurde aber nicht noch einmal in der Türkei oder in Griechenland einberufen, und das Auswärtige Amt riet Deutsch-Griechen zum Beispiel, ihre Wehr- oder Zivildienstbescheinigung dem griechischen Konsulat vorzulegen, damit ein Ägäisurlaub nicht ungeahnt in der Kaserne verlängert werden musste.

Doch durch die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland ist das Problem von Doppelstaatlern, deren Zweit-Staat noch an der Wehrpflicht festhält, wie z.B. Griechenland, Zypern, Finnland, die Türkei oder Russland neu aufgetaucht.

Ich kenne einen extremen Fall: Ein 2o-jähr. Australier wurde bei der Einreise nach Österreich verhaftet, weil er sich dem österr. Wehrdienst entzogen habe. Bei seiner Geburt war der junge Mann, der ohne Dolmetscher gar nicht verstand, worum es ging, von seinem ausgewanderten Vater bei der österr. Botschaft gemeldet worden; nach etlichen Jahren war der Vater dann Australier geworden, ohne sich weiter um Österreich zu kümmern. Als sein Sohn mit 20 seinen Onkel besuchen wollte, war er ganz erstaunt zu hören, dass er österr. Staatsbürger sei, als solcher unter die Wehrpflicht falle und sich deshalb vor Jahren schon bei der österr. Botschaft hätte melden müssen.

Dich wird also deine russ. Staatsangehörigkeit dein Leben lang verfolgen, denn strafbar bleibst du als „Fahnenflüchtiger“ ja immer. Ob du sie nicht ablegen solltest, falls du dran denkst, irgendwann einmal nach Russland zu reisen? Das wäre der Ausweg.

S.a. Süddeutsche Zeitung http://tinyurl.com/adxa85p )


Koschutnig  09.03.2013, 14:10

Connection e.V., Internationale Arbeit für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure schreibt Folgendes auf

http://www.connection-ev.org/article-1442

Vom Grundsatz her unterliegen Wehrpflichtige den Gesetzgebungen zur Ableistung des Militärdienstes und Regelungen zur Kriegsdienstverweigerung der jeweiligen Länder, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bei Nichterfüllung der Wehrpflicht unterliegen sie also auch den gesetzlichen Strafmaßnahmen, die bei Militärdienstentziehung oder Desertion vorgesehen sind.

Eine Reihe von Ländern gewähren Ausnahmerechte für Wehrpflichtige, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten. Dies entspricht auch dem 1997 in Straßburg im Rahmen des Europarates geschlossenen Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit1, das 20 Länder ratifiziert und weitere neun unterzeichnet haben.

Für Länder, in denen es keine Regelung für Doppelstaater oder für dauerhaft im Ausland lebende Staatsbürger gibt, gilt, dass die Wehrpflicht nur eingefordert werden kann, wenn sich der Wehrpflichtige auch im entsprechenden Land z.B. bei Verwandten aufhält oder gemeldet ist.

Einberufungen können nicht im Ausland zugestellt werden.

Wer als Doppelstaater dauerhaft in Deutschland lebt und in einem anderen Land wehrpflichtig ist, riskiert bei einem Besuch in diesem Land oder in einer Botschaft des Landes, unverzüglich einberufen zu werden.

Russland

Russland hat das Straßburger Übereinkommen unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Damit hat das Übereinkommen keine Rechtskraft für russische Staatsbürger. Nach den Auskünften der russischen Botschaft und Organisationen in Russland werden allerdings nur Personen einberufen, die in Russland einen Wohnsitz haben. Zudem ist die Wehrpflicht auf das Alter zwischen 18 und 27 Jahren begrenzt2. Danach könnte eine Einberufung vermieden werden, wenn sich der Wehrpflichtige in diesem Zeitraum nicht in Russland meldet.

Fraglich ist allerdings, ob du solchen Auskünften wirklich und unbedingt trauen kannst.

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Ich glaube dein Verständinis vom russischen Wehrdienst stammt noch aus den -90ern. Heutzutage ist das anders. Da wird niemand einfach so mitgenommen, weil er den Wehrdienst noch nicht abgeleistet hat. Das ist alles viel komplizierter. Aber du bist soweiso erst 17, also bist du zu jung um eingezogen zu werden.

Du musst in Russland nicht zur Armee, wenn du deinen Lebensmittelpunkt in Dtl. hast.