Wurde ca. 1962 eine Totgeburt im Stammbuch eingetragen?
Mir liegt schon
seit 1962 etwas schwer im Magen. Meine Mutter hatte damals ein Verhältnis zu einem etwas wohlhabenden Architekten der verheiratet war ( meine Mutter auch ). Aber meine Eltern waren zur damaligen Zeit getrennt . Sie wurde schwanger von diesem Herren und ich erinnere mich genau ( damals war ich 9 Jahre) , an ihrem sehr dicken Bauch . Es waren keine Babykleidung , kein Babybett usw in der Wohnung . Ich habe mich sehr auf ein Geschwisterchen gefreut. Eines Tagen kam unsere Oma zu mir und sagte , das ich kein Geschwisterchen bekäme, weil es tot geboren wurde . Ich war sehr traurig und es wurde darüber nie wieder gesprochen . auch noch heute mache ich mir Gedanken und kann es irgendwie nicht so recht glauben das mein Geschwisterchen ( es soll ein Mädchen gewesen sein) tot ist .
Als ich meine Mutter gefragt habe wo das Baby beerdigt liegt, sagte sie mir das sie das nicht wüsste weil die Ärzte es einfach weg geworfen hätten :-(
Müsste eine Totgeburt nicht im Stammbuch eingetragen sein ? Stammbuch meiner Eltern habe ich nicht . Meine Mutter die mittlerweile verstorben ist, sagte immer das es ihr abhanden gekommen ist . Ich musste mir damals zum heiraten alle erforderlichen Unterlagen im Amt besorgen . Gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Wahrheit rauszufinden ??? es wäre mir sehr wichtig
5 Antworten
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Eine Option ist auch die Adoption.
Auf dem gleichen Amt, dass deine Unterlagen führt, müßte auch ein Geschwisterchen geführt werden.
Und das Buch wird nicht weg sein. Du musst nur an der richtigen Stelle suchen.
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Zwar erfolgt die Eintragung nicht in das Personenstandsregister, jedoch beim Standesamt, in dessen Zuständigkeit die Fehlgeburt oder Totgeburt stattgefunden hat, und im Familienstammbuch. "Eine Fehlgeburt kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt ...
Standesamtliche Eintragung von sogenannten Sternenkindern ...
www.recht-finanzen.de/faq/1724-standesamtliche-eintragung-von-sogenannten-…
![- (Familie, Kinder und Erziehung, Familienprobleme)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/432100907/0_big.png?v=1641315206000)
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So genau kenne ich mich leider nicht aus.
Aber du könntest dich mal bei deiner Stadt/Gemeinde bei der Geburtenstelle schlau machen.
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Als Totgeburt gab es keine Eintragung in ein Stammbuch, dann müßte es mindestens ganz kurz gelebt haben, auch keine Geburtsurkunde, noch eine Sterbeurkunde.
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"Müsste eine Totgeburt nicht im Stammbuch eingetragen sein "
Nein. Kein "Leben" zu Geburt, kein Eintrag. Wieso gehst du davon aus, dass deine Familie lügt
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schon alleine die Tatsache mir als Kind zu erzählen das das Baby einfach weg geworfen wurde . Normalerweise hat man Babykleidung usw. spätestens kurz vor der Geburt . Und dann dieses Verhältnis ...
falls es aber lebt, müsste es doch im Stammbuch eingetragen sein ?? Adoption ist mein Gedanke
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein , muss sie nicht. Ins Stammbuch kommen nur Leute die gelebt haben bzw. noch leben.
ich vermute das das Kind noch lebt !! dann müsste es doch im Familien / Stammbuch vermerkt sein?