wurde 1 Monat vor Probezeit geblitzt mit Punkt im Spiel?

8 Antworten

In § 2a Abs. 2 StVG heißt es:

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen,

Maßgeblich für Probezeitmaßnahmen ist also eindeutig allein der Tatzeitpunkt, nicht der Zeitpunkt der Ahndung oder Zahlung.

Meine Frage lautet in 1 Monat endet meine Probezeit und nach Zahlung wird der Punkt ins Register eingetragen?

Ja, der wird dann irgendwann auch da eingetragen.

Wie genau Deine Strafe aussieht (Bussgeld, Punkte, …) hängt davon ab, mit wie viel und wo Du geblitzt wurdest. Siehe hier, da kann man das berechnen:

https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html

  

wenn ich das jetzt noch 1 Monat weiter zöger bin ich ja rein theoretisch aus der Probezeit raus , aber die Tat wurde getätigt während der Probezeit ? Weiß einer ob das klappen könnte

Nein. Es zählt der Tatzeitpunkt, nicht wann Du den Bescheid erhältst oder wann Du zahlst. Davon hängt weder die Anzahl der Punkte ab noch die Höhe des Bussgeldes oder eventuelle sonstige Sanktionen.

Während der Probezeit ist nicht nach der Probezeit, das klappt nicht, eher kommt noch ein zusätzliches Verfahren auf dich zu

Nein, das klappt nicht.

Entscheidend ist der Tatzeitpunkt, nicht der Bezahlzeitpunkt