Würdet ihr von eurem Ersparten leben oder lieber Hartz 4 beantragen, wenn ihr arbeitslos sein solltet?

7 Antworten

Ich würde erstmal Arbeitslosengeld 1 beantragen. Dafür habe ich schließlich jahrelang Versicherungsbeiträge eingezahlt.

Ansonsten würde ich Sozialleistungen beantragen, wenn mir diese zustehen würden. Darauf freiwillig zu verzichten, macht keinen Sinn. Der Staat verzichtet ja auch nicht auf meine Steuern und Sozialabgaben.

... natürlich lieber, bekamen doch sogar viele Beamtenfamilien solche Aufstockung in der Zeit vom Kohl.

Gut, die haben nicht arbeiten müssen, nur ihre Rübe hinhalten dürfen für uns.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kristall08  04.11.2019, 18:01

Wie können Beamte denn arbeitslos sein?

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schleudermaxe  04.11.2019, 21:42
@Kristall08

... steht doch da, einfach mal vorlesen lassen.

Nur für Dich:

Würdet ihr ...... lieber Hartz iV?

Und ich schreibe: .... natürlich lieber....

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Kristall08  04.11.2019, 21:51
@schleudermaxe

Äh, schon. Aber was haben die Beamten deiner Antwort damit zu tun? Die können ja kaum arbeitslos werden, also auch keine HartzIV-Leistungen beziehen.

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schleudermaxe  05.11.2019, 06:28
@Kristall08

... die waren Aufstocker und wenn die Damen und Herren um den Kohl und er selbst das damals für richtig gehalten haben, ist es doch für alle anderen erst Recht richtig. Nichts anderes versuche ich Dir näher zu bringen.

Warum Du so etwas nicht schnallen kannst, bleibt mir verborgen.

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Kristall08  05.11.2019, 13:07
@schleudermaxe

Weil du Unsinn erzählst?

Kohl war Kanzler bis 1998. "Hartz IV" gibt es seit 2005.

MIR bleibt verborgen, wie du das zusammen bringst.

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schleudermaxe  05.11.2019, 14:22
@Kristall08

... richtig, nannte sich damals und heute "Sozialhilfe", denn ein HARTZ IV-Gesetz gab/gibt es natürlich nicht.

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Wenn Du in die Situation kommst ALG 2 zu beantragen, bist Du verpflichtet dein Vermögen anzugeben und du wirst dieses zuerst verbrauchen müssen, bevor du vom Jobcenter etwas bekommst. Dem kannst du nur durch Schritte die dann, in Bezug auf deinen Status, nicht mehr ganz legal sind entgehen. Also Aussuchen ist nicht, zumindest nach der Gesetzeslage. Und wie JessyFfm schon schrieb: Du kommst erst in ALG 2, wenn du deinen Anspruch auf ALG1 erschöpft hast und immer noch arbeitslos bist, solltest das dann aber auch frühzeitig, spätestens 3 Monate vor Ablauf von ALG1 beantragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Philosophie als Lebens- und Beratungspraxis

Wenn du Erspartes hast, musst du selbstverständlich erst einmal davon leben, denn das wird entsprechend angerechnet

Da gibt es kein lieber. Das erstparte muss bis auf einen gewissen Betrag aufgebraucht werden. Vorher gibt es nichts.


Horus737  06.11.2019, 16:33

Genau ! Deshalb ist die Frage sinnlos.....

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