Würdest du deinem erwachsenen Kind weiter ,, Taschengeld '' geben?
Wenn dein Sohn oder deine Tochter aufgrund voller Erwerbsminderung ( Autismus und ADHS ) in einer Behindertenwerkstatt arbeitet und deshalb nur mit sehr wenig Geld vom Amt leben muss, obwohl er oder sie bereits erwachsen ist ? Würdet ihr ein Umzug befürworten oder bis zu welchem Alter ihn oder sie zu Hause wohnen lassen?
Angenommen finanziell stellt das kein Problem dar.
5 Antworten
Das kommt auf verschiedene Faktoren an aber grundsätzlich würde ich eine Lösung vom Elternhaus doch sehr befürworten. Das Hilft dem Kind ja letztlich auch andere Kontakte zu knüpfen und seinen Horizont zu erweitern.
Irgendwann muss es das sowieso, denn ich werde auch irgendwann alt und sterbe und werde mein Kind sicher nicht bis zum körperlichen Vollzusammenbruch versorgen (können und wollen). In meinen Augen ist es besser wenn zu dem Zeitpunkt die Verhältnisse schon geklärt sind und das 'Kind' sich in die entsprechende Umgebung eingefunden hat.
Ja aber die Eltern sind entsprechend 30 Jahre älter und irgendwann ist auch das Erbe aufgebraucht ( und das wird auf die Sozialhilfe angerechnet )
und die Frage ist ob ihr es finanziell trotzdem unterstützt oder eben nicht
Ich hab keine Ahnung was du willst.
Du sagst es ist finanziell kein problem. Okay, irgendwann ist das Erbe des Kindes aufgebraucht, in dem Moment bin ich als Elternteil aber tot, deswegen ist die Unterbringung doch wohl ziemlich alternativlos, weswegen sich die Frage gar nicht stellt.
Nein aber das ist ja gar keine Pflicht das Kind weiter finanziell zu unterstützen wenn es erwachsen und ausgezogen ist und ab 25 hat es ein Anspruch und die Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig.
Ist 'teurer Luxus' denn nötig/wichtig? Und wer definiert das?
das sage ich nur mal so, aber es ist halt nicht viel was vom Amt eben gestellt wird. Nicht viel mehr als ein Sozialhilfeempfänger obwohl ein Werkstatt Teilnehmer sich bemüht und nichts dafür kann
Das kann ich so pauschal nicht beantworten.
Es kommt auch mit drauf an, wie das Einkommen ist, ob das Kind von sich aus gerne ausziehen möchte, wie es zurecht kommt usw...
Würde ich.
UND:
Dürfte/könnte bei mir solange wohnen und leben, bis ein anderer Wunsch seitens 'Kind artikuliert würde.
nicht mehr nach 21 Jahren. nur gelegentlich
nein kind bekommt ja staatliche leistungen und geld aus der werkstatt.
ja das ist aber wie gesagt eben wenig und deutlich weniger noch als wenn man zum Mindestlohn arbeiten würde.
Das Amt stellt aber nur das nötigste und finanziert kein teuren Luxus.