Würde ich mich auch damit Strafbar machen in der Situation?

11 Antworten

In diesem Fall würdest du dich damit strafbar machen. Auch wenn der Fußgänger durch sein Verhalten den Unfall verursacht hat, hast du nicht das Recht, Gewalt gegen ihn auszuüben. Der Einsatz von Gewalt ist nur in bestimmten Situationen gerechtfertigt, z.B. zur Selbstverteidigung, aber auch hier gibt es rechtliche Grenzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein du machst dich strafbar weil das unter Selbstjustiz fällt. Du darfst nur das Minimum aller möglichen Optionen machen um den Anderen davon abzuhalten dir körperlich zu schaden. Nachdem es an dem Punkt schon vorbei war, kannst du nur die Polizei rufen und ihn gegebenenfalls am weggehen hindern. Wobei die Frage ist wie.

Wenn ich dann aus Wut dem Kerl so eine verpasse das er umgeht ist er selbst Schuld oder? 

Nein.

Damit wärst du übrigens nicht besser als er.

In dem Fall nicht. Wenn du ihm beim Versuch den Stock in die Speichen zu stecken umgehauen hättest aber schon.

Allerdings würde die Zeit zwischen Sturz, aufstehen, auf den anderen zugehen und dann schlagen nicht mehr als unmittelbare Reaktion gesehen. Das wäre dann schlicht Körperverletzung deinerseits.

Grenzwertig, also in dem Moment wo dir jemand einen Stock zwischen die Speichen steckt, dann hast du das Recht zur Notwehr weil das ein unmittelbarer Angriff ist, in dem Moment. Das ist natürlich schwer umzusetzen. Wenn der Ast schon drin steckt und du schon hingefallen bist, dann ist der Angriff erstmal vorbei und dann hast kein Notwehr Recht mehr, außer es steht ein weiterer Angriff bevor. Sonst darf du denjenigen nur festhalten und die Polizei rufen aber dem Schurken nicht aus Rache weh tun.