Würde es versicherungstechnisch funktionieren wenn ein Bekannter sich ein Auto mietet und es mir, dem Fahranfänger übergibt?
Denn für gewöhnlich bekommen Fahranfänger keine Autos geliehen
5 Antworten
Hi nein. Du musst beim Autovermieter festlegen, wer fahren darf.
Die Antwort eines Kollegen ist aber nicht ganz richtig: Die Polizei würde das bei einer Verkehrskontrolle nicht interessieren.
Das wäre nur im Falle eines Unfalles relevant.
Nein, das würde nicht funktionieren. Weitere Fahrer muss man anmelden und Aufpreis zahlen.
Das wird ziemlich sicher den Miet- und Versicherungsbedingungen widersprechen.
Was verstehst du unter versicherungstechnisch ?
Ein Bekannter kann sich ein Auto mieten und kann dich damit illegaler Weise
fahren lassen .
Bei eine allgemeinen Verkehrskontrolle gibt es für euch beide großen Ärger
und bei einem Unfall , egal ob schuldig oder nicht ,
bezahlt keine Versicherung den Schaden .
Macht das nicht .
Meine Oma sagt immer ein altes Sprichwort ,
wer sich in Gefahr begibt kommt darin um .
Wenn der Bekannte die Verantwortung dafür übernehmen will. Ich würds nicht.
..."zahlen" würden sie schon.Damit der/die Geschädigten zu ihrem Recht kommen. Aber sie könnten den Mieter in Regress nehmen.