Würde es Deutschland helfen, seine Unterschriften unter der Menschenrechts Konvention zu tilgen?

5 Antworten

Nein, ich sehe da auch keinen Vorteil drin.

Ausserdem ist das ohnehin nicht möglich weil es mit Art. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.

Auf gar keinen Fall - inwiefern sollte etwas derartiges hilfreich sein?

Weißt du, was für ein schlechtes Licht eine solche Handlung auf Deutschland werfen würde?!

Und mit was für einer Intention sollte der deutsche Staat das machen? Damit gewisse Personen hier anschließend freie Hand hätten, um langsam eine Unrechts-Diktatur (wo auf Menschenrechte gespuckt wird) zu errichten oder was?!

@ Unholdi

Mit welcher Begründung sollte Deutschland das tun?? Schonmal im Grundgesetz den Artikel 25 nachgelesen???

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 25 

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Und von Menschenrechten scheinen Sie nicht viel zu halten, habe ich den Eindruck.


Unholdi 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 15:05

Wer immer Du bist, Du solltest oben nochmal nachlesen worum es geht.

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andrea77482  27.07.2024, 15:20
@Unholdi

@ Unholdi

Ich lese sehr wohl, worum es geht. Und wenn du fragst, wer ich bin: ich bin eine weibliche Userin aus Deutschland, Nordbayern, nördlicher Landkreis Schweinfurt.

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Absolut nicht - schließlich sind die Menschenrechte für alle Menschen gedacht.
Unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht usw.

Mit der Tilgung würden sich auch Leute schaden, die herzlich wenig von den Menschenrechten halten.
Wobei ... bei denen wäre es vielleicht ganz gut.


andrea77482  27.07.2024, 12:25

@ kiniro

Siehe hier

https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. 

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andrea77482  27.07.2024, 12:23

@ kiniro

Exakt genauso ist es. Die Menschenrechte gelten für und gegen alle Menschen gleichermaßen. Steht explizit in der UN-Menschenrechts-Charta Artikel 1 und 2!!

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Es würde Deutschland nicht helfen, es würde dem Ansehen Deutschlands weltweit schaden und es wäre auch nach Artikel 25 Grundgesetz wohl gar nicht möglich. Ich verstehe nicht was man mit einer solch ekelhaften Idee erreichen möchte.


Unholdi 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 10:00

Das ist keine Idee, aber hier kommen immer wieder Fragen auf (sog. einfache Lösungen) in denen so etwas mitschwingt.

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