Wozu gibt es Direktmandate?
Und außerdem verstehe ich nicht wie das funktionieren soll.
Weil es kann ja auch jemand im Wahlkreis ein Direktmandat bekommen (also die meisten Stimmen), aber was was wenn die Partei gar nicht genug Zweitstimmen bekommen hat?
Die Erststimme (Direktmandat) entscheidet JA nicht über die Verteilung der Sitze auf die verschiedenen Parteien.
Wie wird dann also sichergestellt dass ein Politiker der über Direktmandat gewählt überhaupt in den Bundestag kommt wenn die Partei nur wenig Stimmen bekommen hat?
Und wozu gibt es dann noch eine offizielle Bundesliste? Nehme an dass es sie gibt?
Also wieso reicht es nicht Politiker einer Bundesliste (die es denk ich auch gibt) der Reihe nach je nachdem wie viele Sitze die Partei bekommt ins Parlament ZZ wählen.
Irgendwie ergibt das keinen Sinn für mich
Theoretisch ist es ja möglich dass eine Partei KEINE STIMMEN bekommt als Zweitstimme aber ganz viele Erststimmen-Gewinner.
Dann kann also niemand der Erststimmen Gewinner ins Paralemnt weil die Partei 0 Sitze hat.
Was ist das fürn komisches System?
5 Antworten
Nach dem neuen Wahlgesetz erhalten Parteien nur noch die Anzahl der Mandate, die sie über die Zweitstimmenwahl erhalten haben. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als Zweitstimmen, ziehen nur die Direktkandidaten mit den meisten Stimmen in den Bundestag ein. Das war vorher anders. Durch die Direktkandidaten soll eine stärkere Verankerung der Abgeordneten zum Volk und ihrem Wahlkreis sichergestellt werden. Denn die Landeslisten werden ja von den Parteien aufgestellt, die Wähler haben darauf keinen Einfluss. In der Praxis funktioniert das eher schlecht, denn die Direktkandidaten werden ja mit relativer, nicht mit absoluter Mehrheit gewählt. Es kann also gut sein, dass Kandidaten gewählt werden, die von der überwiegenden Zahl der Wähler in einem Wahlkreis abgelehnt werden, solange sie genügend Unterstützer haben, um die relative Mehrheit zu erlangen.
Das wurde doch sofort einkassiert, weil es eben verfassungswidrig ist.
Nein, wurde es überwiegend nicht. Es wurde nur das Fehlen der Grundmandatsklausel vom BVerfG bemängelt, die gibt es jetzt wieder.
Also.
Die Direktmandate sollen sicherstellen, dass jede Region direkt im Bundestag vertreten ist. Wenn du also einen Kandidaten mit deiner Erststimme wählst und dieser gewinnt, kommt er direkt n den Bundestag, unabhängig davon, wie viele Zweitstimmen seine Partei bekommt.
Mit den Sitzen ist das so:
1. Die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze eine Partei insgesamt bekommt.
2. Wenn eine Partei durch Direktmandate schon so viele Sitze hat, dass sie mehr gewinnt als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, gibt es ein Problem: Dann entstehen sogenannte Überhangmandate Um das auszugleichen, gibt es Ausgleichsmandate damit das Verhältnis im Bundestag wieder zur Zweitstimmenverteilung passt.
3. Die Bundesliste ist dazu da, die restlichen Sitze aufzufüllen, falls eine Partei noch nicht genug direkt gewählte Abgeordnete hat.
-ein Extremfall: Eine Partei gewinnt viele Direktmandate, aber NULL Zweitstimmen
- Hier kommt die grundmandatsklauselins Spiel:
- Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, darf sie trotzdem mit allen Stimmen in den Bundestag einziehen, auch wenn sie unter der 5%-Hürde liegt.
- Falls eine Partei aber nur ein oder zwei Direktmandate gewinnt und kaum Zweitstimmen hat bekommen diese Direktkandidaten keinen Sitz im Bundestag
Der Grund dafür, dass es nicht nur die eine Liste gibt ist leicht.
- **Regionale Vertretung**: Die Direktmandate sorgen dafür, dass auch einzelne Wahlkreise eine Stimme im Bundestag haben. Eine reine Bundesliste würde bedeuten, dass alles nur über Parteistrukturen läuft und keine Wahlkreisabgeordneten direkt gewählt werden könnten.
- **Demokratische Legitimation**: Es gibt Menschen, die gezielt eine Person aus ihrer Region wählen wollen, unabhängig von der Partei.
Klingt kompliziert, aber es ist eine Mischung aus Mehrheitswahl (wie in den USA) und Verhältniswahl (wie in den Niederlanden), um beides zu kombinieren. So ist es fair aufgeteilt
Nur alle, die mit relativer Mehrheit ein Direktmandat gewonnen haben und weniger Stimmen bekommen haben als die Konkurrenz in anderen Wahlkreisen, die auch nicht über die Landesliste gewählt wurden, bekommen keins.
https://www.bpb.de/mediathek/video/558914/zweitstimmendeckung/
Schau Dir diese beiden Links an, da wird das sehr gut erklärt:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberhangmandat
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmandat
Es ist doch gut, dass es auch einen Abgeordneten gibt, der aus Deiner Region stammt.
Weil es kann ja auch jemand im Wahlkreis ein Direktmandat bekommen (also die meisten Stimmen), aber was was wenn die Partei gar nicht genug Zweitstimmen bekommen hat?
Eine Partei braucht mindestens 5% der Stimmen oder aber mindestens 3 Direktmandate um im Bundestag vertreten zu sein. Bekommt eine Partei ein Direktmandat, aber die Partei wird nicht im Bundestag vertreten sein, verfällt das Mandat. Das Mandat wandert nicht über, sondern der Sitz bleibt quasi im Bundestag unbesetzt.
Und wozu gibt es dann noch eine offizielle Bundesliste? Nehme an dass es sie gibt?
Diese geben vor, in welcher Reihenfolge man einen Sitz bekommt. Gewinnt man ein Direktmandat, rutscht man quasi aus der Liste und der eigene Listenplatz geht an den nächsten über.
Dann kann also niemand der Erststimmen Gewinner ins Paralemnt weil die Partei 0 Sitze hat.
Doch, 3 Direktmandate sind wie die 5% Grenze und man könnte auch ohne jegliche Zweistimme in den Bundestag einziehen.
Es stimmt doch nicht, dass ein gewonnenes Direktmandat verfällt.
2002 erlangte die PDS zwei Direktmandate, das waren Gesine Lötzsch und Petra Pau.
Dadurch hatte die PDS trotzdem keinen Fraktionsstatus im Bundestag und darum geht es ja. Zumal sich das ohnehin seit der Wahlreform 2023 erledigt hat.
Es geht doch nicht darum, ob eine Partei den Fraktionsstatus erreicht.
Die Wahlrechtsreform ist meiner Ansicht nach nicht ganz ausgegoren, wenn ein Eahlkreis quasi hinten runter fallen könnte.
Es geht doch nicht darum, ob eine Partei den Fraktionsstatus erreicht.
Im Grunde doch, denn sie haben nicht ihre Partei vertreten. Aber alles was vor der Reform war, ist ja egal. Was zählt ist die Regelung jetzt, nicht von vor 23 Jahren.
Habe doch dazugeschrieben, was ich von der neuen Regelung halte.
Müssen erst alle Direktkandidaten in den Bundestag bevor die Kandidaten der eigenen Parteiliste nen Platz bekommen? gibts da priorität?