Bundestagswahl: Erststimme ungültig machen

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Die Zweitstimme bleibt gültig. 71%
Anderes, nämlich: 29%
Auch die Zweitstimme wird ungültig. 0%

6 Antworten

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Die Zweitstimme bleibt gültig.

Wenn eine gültige Zweitstimme vorliegt, wird sie für die Landesliste gezählt, auch wenn die Erststimme ungültig ist. Das Durchstreichen der Spalte für die Erststimme ist unnötig. Die Zweitstimme wird aber gewertet. Nur wenn auch in diesem Bereich etwas durchgestrichen ist, wird es bedenklich.

Die Auswertung beim Zählen ist in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt (§ 69 Zählung der Stimmen). http://www.buzer.de/gesetz/2263/a31971.htm: „(1) Nachdem die Stimmzettel sowie die Stimmabgabevermerke und die Wahlscheine gezählt worden sind, bilden mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel, die sie unter Aufsicht behalten:

  1. nach Landeslisten getrennte Stapel mit den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und Zweitstimme zweifelsfrei gültig für den Bewerber und die Landesliste derselben Partei abgegeben worden ist,

  2. einen Stapel mit den Stimmzetteln, auf denen die Erst- und Zweitstimme zweifelsfrei gültig für Bewerber und Landeslisten verschiedener Träger von Wahlvorschlägen abgegeben worden ist, sowie mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst- oder Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die andere Stimme nicht abgegeben worden ist,

  3. einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln.

[…]

(5) Sodann übergibt der Beisitzer, der den nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 gebildeten Stimmzettelstapel unter Aufsicht hat, diesen Stapel dem Wahlvorsteher. Der Wahlvorsteher legt die Stimmzettel zunächst getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten und liest bei jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden ist. Bei den Stimmzetteln, auf denen nur die Erststimme abgegeben worden ist, sagt er an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist. Gibt ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher Anlass zu Bedenken, fügt er diesen den nach Absatz 1 Satz 2 ausgesonderten Stimmzetteln bei. Dann werden die vom Wahlvorsteher gebildeten Stapel entsprechend Absatz 4 gezählt. Anschließend ordnet der Wahlvorsteher die Stimmzettel nach abgegebenen Erststimmen neu, und es wird entsprechend den Sätzen 2 bis 5 verfahren. Die jeweiligen Stimmenzahlen werden als Zwischensummen in die Wahlniederschrift übertragen."

Anderes, nämlich:

Also ich fände es sinnlos, die Erststimme zu vergeuden. Am Ende ärgert man sich noch, dass nicht der bevorzugte Kandidat Kanzler geworden ist. Also eine gute Idee, die Erststimme z.B. der SPD und damit Steinmeier zu geben, der Deutschland sicher besser vertreten wird als Frau Merkel.


Trilobit 
Beitragsersteller
 26.09.2009, 18:33

Die Erststimme ist für den Direktkandidaten. Der Partei insgesamt bringt die meines Wissens nur dann etwas, wenn dadurch Überhangmandate entstehen. Der SPD und auch Herrn Steinmeier würde es also gar nichts nützen, wenn ich für den lokalen SPD-Direktkandidaten stimme, denn höchstens ändert sich dadurch die Reihenfolge innerhalb deren Liste.

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Die Zweitstimme bleibt gültig.

sollte aber nichts durchstreichen, nur halt keine Erststimme abgeben reicht! Kam heute im Fernsehen!

Die Zweitstimme bleibt gültig.

man muss auch nichts durchstreichen .  einfach ein kreuz machen und gut ist .  wo kein kreuz ist , wird auch keins gezählt .

Anderes, nämlich:

mache beide Kreuzchen bei den Linken, und alles wird gut.....


mikrokosmos  25.09.2009, 21:02

vorallem wird dann alles unbezahlbar...

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