Worauf achtet der Arzt bei der Polizei?

2 Antworten

Naja dieses Asthma wird innerhalb der Ausbildung zu 100% zum Vorschein kommen. Sei es beim Sport oder in alltäglichen Situationen. Dies führt dann zum sofortigen Ausschluss.

lg


Gigiii389 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 21:56

jetzt mal blöd gefragt, was wenn nicht ??

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HfPol110  01.07.2024, 21:57
@Gigiii389

Wie soll es nicht auffallen wenn jemand Asthma hat? Früher oder später hat er einen Anfall und muss sein Spray nehmen. Spätestens dann fällt es auf.
Daher halte ich das für ausgeschlossen.

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Gigiii389 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 22:01
@HfPol110

Jagut, ich bin jetzt 17 habe auch chronisches Asthma aber ich hatte bei egal was noch nie einen Anfall und ich bin u19 Profi Fußballer

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HfPol110  01.07.2024, 22:16
@Gigiii389

Wenn man Asthma hat, dann bekommt man in gewissen Situationen schlechter Luft und ist nicht vollkommen handlungsfähig.
Wie gesagt, das wird definitiv herauskommen und das führt zur Entlassung. Auch Jahre nach Beendigung der Ausbildung.

Er hat wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Tut er dies nicht wird er entlassen. Sehr gut seine Ausbildung mit einer Lüge zu beginnen.

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Haertl77  01.07.2024, 22:34
@Gigiii389

Asthma macht sich bei Sport und Anstrengung definitiv bemerkbar. Das wird auch eine Auswirkung auf seine Leistung haben und somit wird es bemerkt! Da die Person am Anfang seine Krankheit verschwiegen und nicht angegeben hat, wird er sicherlich wegen Verheimlichung und Asthma ausgeschlossen.
Die Glaubwürdigkeit wäre somit ja auch eh zerstört!
Für mich persönlich ist es ein „no-go“ zu lügen, vor allem im „Polizeibeamten“ Beruf!
Egal was über die Polizei gesagt wird und wie sie dargestellt werden: für mich sind es immer noch die „Freund und Helfer“, ich glaube an die Korrektheit, Glaubwürdigkeit und Seriösität dieses Berufes!

Daher kann ich deine kurzen und schnippischen Fragen nicht verstehen. Es ist kein Spiel! Es ist Betrug was dein Freund macht!

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Ich arbeite beim polizeiärztlichen Dienst. Asthma ist eigentlich ein Ausschlussgrund. Man kann es noch akzeptieren, wenn keine Leistungseinschränkungen vorhanden sind, was der Polizeiarzt beurteilen muss.

Sollte man das Asthma verschwiegen haben und man kommt später drauf, ist man auf der Stelle raus.


Haertl77  01.07.2024, 22:23

Ich glaube sogar gelesen zu haben, das einige Bundesländer auch Allergiker ausschließen. Ich konnte nicht erfahren, ob dieses Kriterium irgendwann aufgehoben wurde. Stimmt diese Information noch?

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summersweden  02.07.2024, 19:26
@Haertl77

Wenn Notfallmedikamente gebraucht werden, ist das ein Ausschlussgrund.

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Gigiii389 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 22:17

und wie genau wird festgestellt ob eine Leistungseinschränkung vorhanden ist?

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summersweden  02.07.2024, 19:30
@Gigiii389

Man lässt sich einen Facharztbefund vorlegen. Auf der Basis kann dann der Polizeiarzt entscheiden, ob man geeignet ist oder nicht. Wichtig ist dabei nur, dass immer der Polizeiarzt das letzte Wort hat, egal was im Befund steht.

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