Wohnungskündigung?
Hi, und zwar habe ich ca vor 1 Jahr bis halben Jahr meine Meite immer weider zurückgeholt wegen Geldproblemen, aber immer spätestens 1 Monat danach gezahlt. Dort habe ich schon eine Abmahnung bekommen, und wenn es wieder vorkommt dass man mich kündigt.
Jetzt habe ich die letzten Male immer selber überwiesen, dadurch konnte mein Vermieter aber die Miete nicht mehr einziehen. Aus diesem Grund habe ich jetzt meine Kündigung bekommen, obwohl ich die letzten monate immer pünktlich gezahlt habe, bis auf letzten Monat, da ist aber schon Post gekommen, dass diese mit diesem Monat mit eingezogen wird.
Könnte die mich jetzt Kündigen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Blindi56/1444744840_nmmslarge.jpg?v=1444744840000)
Wenn Du 2 oder mehr Monate im Rückstand bist oder wenn es ständig Unregelmäßigkeiten gibt, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Vorher musst Du eine Abmahnung bekommen.
Sobald Du aber alle Rückstände bezahlt hast, wird die Kündigung wirkungslos.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
oder wenn es ständig Unregelmäßigkeiten gibt, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung
Und die gab es ja wohl.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Abmahnung hat die/der FS ja bekommen.
Durch Zahlung des Rückstandes kann nur die fristlose Kündigung geheilt werden. Außer dem Mieter wurde in den letzten 2 Jahren schonmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Du hast schonmal eine Abmahnung wegen unregelmäßiger Mietzahlungen bekommen und hast jetzt wieder unpünktlich bzw. noch gar nicht gezahlt.
Das sollte für eine Kündigung reichen. Für eine fristgerechte auf jeden Fall.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Ja! Sie wurden förmlich wegen vertragswidriger Mietzahlungsweise abgemahnt und Ihnen die Kündigung für den Fall des erneuten Verstoßes in Aussicht gestellt.
Insofern scheint die Kündigung gerechtfertigt.
Wo kann man das nachlesen?