Muss man mit dem Wohnungsangebot direkt zum Jobcenter oder erst wenn man die Wohnung den Mietvertrag hat?

2 Antworten

Du lässt dir ein unterschriebenes Exposé bei der Wohnungsbesichtigung geben und gehst damit zum Jobcenter, die prüfen ob die Wohnung für dich in Frage kommt und ob die Kosten von denen übernommen werden könnten. Das machst du natürlich schnellstmöglich nach der Besichtigung, damit du die Bewerbung auf die Wohnung schnellstmöglich vor allen anderen, vollständig abgeben kannst, das macht ein zuverlässigen und seriösen Eindruck, denn Leute mit einem eigenen Einkommen brauchen keine Kostenübernahme und können sofort den Mietvertrag unterschreiben wenn er auf dem Tisch liegt.