Wohnung lässt sich nicht Heizen?
Leben in einer Mietwohnung und dort ist die Heizung abgestellt bis Oktober, aktuell ist es extrem kalt hier (6 Grad Außentemperatur). Wir haben uns von paar Mitbewohner sagen lassen das die scheinbar erst im Oktobdr die Heizung anschalten. Und es selbst dann oft zu Problemen kommt weil dann die ausrede kommt "Es wurde vergessen Öl nachzubauen.
Wie kann man da vor gehen und wie sieht es rechtlich aus?
3 Antworten
Erstmal muss er die Heizung nur innerhalb der Heizperiode einschalten, welche in der Regel vom 01.10.-30.04 definiert ist.
Allerdings spielt die Außentemperatur auch eine Rolle, sodass auch ein früheres Einschalten erforderlich sein kann.
Ggf steht dir eine Minderung der Miete zu.
das ist normal,aber du kannst für solche übergangszeiten einfach einen elektrischen heizlüfter nehmen zum heizen
Rechtlich muss der Vermieter erst ab Oktober einschalten. Du kannst dir einen Pullover anziehen.
Nein, ein Gesetz dazu gibt es nicht, aber es kann im Mietvertrag geregelt sein. Verschiedene Gerichtsurteile haben aber folgendes geurteilt:
Landgericht Kassel: Die Heizungsanlage muss laufen, wenn die Temperatur in der Wohnung unter 18 Grad Celsius sinkt. Auch wenn das nur zeitweise passiert und zu erwarten ist, dass die kalte Periode ein bis zwei Tage andauern wird. Sollte es innen kühler als 16 Grad Celsius sein, ist die Heizung sofort einzuschalten (AZ WuM 64, 71).
Amtsgericht Uelzen: Fällt die Außentemperatur für drei Tage unter zwölf Grad Celsius, müssen Vermieter die Heizung einschalten (AZ WuM 86, 212)