Wohnung Kündigungsfrist 3.10.21 Feiertag(Sonntag)?
Guten Tag
Der 03.10.21 ist ja ein Sonntag und ein Feiertag. Reicht es dann, wenn die Kündigung am 04.10.21 den Vermieter erreichen würde? Liebe Grüße
4 Antworten
Die Kündigung muß spätestens am 3. Werktag, nicht am 3. des Monats, beim Vermieter sein.
.3. Werktag im Oktober 2021 ist der Montag der 4. 10.
Vielen lieben Dank für die erste, hilfreiche Antwort :)
Rechtlich wird eine Kündigung des Mieters erst in dem Zeitpunkt wirksam, am dem sie der Vermieter erhalten hat.
Dabei ist besonders zu beachten, dass eine Kündigung, die erst nach dem 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zugeht, den Mietvertrag erst einen vollen Monat später beendet, oder sogar danach dauerhaft ausgeschlossen sein kann.
Wer auf den "letzten Drücker" kündigt, der darf sich nicht wundern, wenn die Kündigung den Vermieter nicht rechtzeitig erreicht!
die ersten drei Werktage eines Monats
Der Samstag ist, wenn auch für viele arbeitsfrei, immer noch ein Werktag. Zählt also zu den 3 "Karenztagen". Ausnahme der Samstag ist der letzte der 3 "Karenztage". Trifft im Oktober 2021 aber nicht zu.
JAHA
1.10. - Freitag - 1. Werktag
2.10. - Samstag - 2. Werktag
3.10. - Sonn-/Feiertag - kein Werktag
4.10. - Montag - 3. Werktag
Ich verstehe eigentlich diese spitzfindige Frage nicht! - Kündige doch einfach ein paar Tage vorher. Dann bist du ohne Probleme auf der sicheren Seite.
Man sollte einen Mietvertrag erst kündigen wenn man einen neuen abgeschlossen hat.
Das entscheidet sich oft erst sehr kurzfristig.
Genau deswegen frage ich , da wir den neuen Mietvertrag erst nächste Woche erhalten ;)
Was gibt es da nicht zu verstehen? Schonmal nachgedacht dass ich erst kündigen kann, sobald ich den neuen Mietvertrag in den Händen habe ?! Wenn man alles nicht genau weiß sollte man nicht gleich so urteilen
Da ich schon sehr viele dumme Fragen bei GF gelesen habe neige ich vielleicht dazu zu schnell eine solche zu unterstellen und entsprechend zu antworten.
Deshalb Entschuldigung! - Deine Situation ist natürlich ein Sonderfall und berechtigt zu deiner Frage.
Mein Rat in deiner Situation:
Wenn der alte Mietvertrag nichts genaueres dazu hergibt solltest du sogar zu der Frage einen juristischen Rat vom Fachmann einholen, für den Fall, dass du einen kleinlichen Vermieter hast, welcher dir gerne die Miete noch einen weiteren Monat "aufbrummen" möchte weil er die Wohnung nicht so schnell wieder vermieten kann.
Ich habe aber doch Zeit, bis zum 04.10.21, also dass der Brief bis dahin bei ihnen ankommen muss oder.
Nach dem allgemeinen Glauben ja. Das setzt aber voraus, dass der Kündigungsbrief "an dem dem Sonn- oder Feiertag folgenden Werktag dem Vermieter nachweislich zugeht". Das muss dann am besten persönlich und in Gegenwart eines Zeugen oder gegen schriftliche Bestätigung des Vermieters erfolgen.
Ja ich würde es als Einschreiben versenden
Hast du dabei die Gewähr, dass der Vermieter die Kündigung auch tatsächlich am 04. 10. erhält?
Ich meine, das Ganze bekommt auch nur Gewicht, wenn der Vermieter dir gegenüber schlecht eingestellt ist. Ansonsten wird er sich kaum wegen einem Tag streiten.
Also wir hatten nie Probleme miteinander und ich würde das Einschreiben spätestens Mittwoch abschicken
Ja, dann müsste eigentlich alles klappen. Aber eine Garantie hast du eben trotzdem nicht.
Versuche doch parallel vom neuen Vermieter den Vertrag noch schneller zu erhalten als zusagt. Das kann auch nicht schaden.
Stimmt das dann mit dem 04.10.21? Oder zählt Samstag nicht als Werktag?