Wohngeld zuschuss beantragen?
Hallo,
und zwar möchte ich dieses Jahr mit meiner Freundin zusammen ziehen. Ich habe einen vollzeit Job und meine Freundin macht ab August eine Ausbildung kann man für die Zeit der Ausbildung Wohngeld beantragen o.Ä?
5 Antworten
Unter 25 Jahren steht deiner Freundin das Kindergeld von nun 250 Euro zu, wenn sie von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommt.
Sie könnte dann auch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, dann würde sie es direkt von da bekommen.
Den Antrag findet man zum Ausdrucken im Internet.
In der dualen Erstausbildung könnte sie auch BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen, da kommt es aber unter anderem auf das Einkommen der Eltern an und was sie selber an Nettovergütung bekommt.
Was würde sie denn Netto oder auch Brutto bekommen, was hast Du an Netto und was würde eine angemessene Wohnung um die 60 qm warm bei euch kosten, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom ?
Für das BAB - braucht sie aber einen Mietvertrag.
Im Internet findet ihr kostenlose Rechner für BAB - und Wohngeld.
Ich habe einen vollzeit Job und meine Freundin macht ab August eine Ausbildung kann man für die Zeit der Ausbildung Wohngeld beantragen o.Ä?
Je nachdem wie hoch euer Einkommen ist, steht euch kein Wohngeld zu. Kann mir bei einen Vollzeitjob, der Berufsausbildung und Kindergeld kaum vorstellen, dass ihr dann noch Anspruch habt.
Aber ihr könnt es online ausrechnen lassen:
BMWSB - Wohngeld - Neuer Wohngeld-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de)
Wenn du Vollzeit arbeitest und deine Freundin eine klassische duale Berufsausbildung macht, habt ihr ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens (!) 2080+620 Euro = 2700 Euro. Mindestlohn und Mindestvergütung addiert. Eventuell auch noch Kindergeld in Höhe von 250 Euro bei deiner Freundin oben drauf.
Netto sollten euch davon dann auch +/- 2000 Euro bleiben. Davon kann man zu zweit durchaus vernünftig leben, wenn ihr nicht direkt in die 100m²-Wohnung in bester Lage zieht, sondern eben erst mal klein anfangt!
Natürlich kann deine Freundin dann erst mal noch einen Antrag auf BAB stellen. Wird der abgelehnt, könnt ihr es natürlich auch noch mit einem Antrag auf Wohngeld versuchen. Die Erfolgsaussichten beider Anträge hängen dabei einfach von sehr vielen individuellen Faktoren ab.
Aber an sich bräuchtet ihr meiner Ansicht nach dieses Geld gar nicht unbedingt wirklich. Zumindest nicht, wenn ihr es mit dem Lebensstandard nicht direkt völlig übertreibt...
Wohngeld und/oder aufstockendes ALG 2 / Bürgergeld. Je nach dem, was betraglich höher ausfiele.
Da Ihr beiden sozialrechtlich während des ersten Jahres dses Zusammenlebens als Bedarfsgemeinschaft auf Probe gelten würdet, wäre für mich auch ALG 2 / Bürgergeld für die Freundin und Wohngeld für Dich vollstellbar.
Das hängt von der Höhe des Gesamteinkommens ab. Fragt im Rathaus bei der zuständigen Beratungsstelle (Wohngeldamt?) nach.