Wohngeld während Elternzeit?

3 Antworten

Sicher ist das möglich, wenn das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreicht wird, kann theoretisch auch ein Anspruch bestehen.

Das zeigt sich nach Antragstellung bei der Wohngeldbehörde, kannst dir auch erst einmal einen kostenlosen Rechner aus dem Internet suchen und einen möglichen Anspruch berechnen lassen.

Dann kannst Du dir auch gleich noch einen kostenlosen Rechner für den Kinderzuschlag suchen und das Merkblatt für Kinderzuschlag, denn auch da wäre ein möglicher Anspruch möglich, so wie bei der Wohngeldbehörde.

Bei der Berechnung bei der Wohngeldbehörde wird das Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen berücksichtigt.

Es ist möglich wärend der Elternzeit Wohngeld zu beziehen. Aber es wird nicht nur dein Einkommen berücksichtigt auch das von deinem Partner. Die Belastung von eurem Haus wird auch nur in Höhe der ortsüblichen Mietstufe berücksichtigt und die Kitakosten werden garnicht angerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Inkognito-Nutzer   12.08.2024, 15:21

Hallo

ja mir ist bewusst dass nicht nur mein Einkommen angerechnet wird. Mir ist auch bewusst dass die Kitakosten nicht "übernommen" werden oder so.

Danke für die Antwort. Ich werde einen Antrag stellen.

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Du kannst einen Antrag stellen und versuchen, fass Ihr Wohngeld bekommt.

Allerdings wird das gesamte Familieneinkommem berücksichtigt und nicht nur das, was Du verdienst.


Inkognito-Nutzer   12.08.2024, 15:18

Hallo

Danke für die Antwort. Ja das ist mir bewußt.

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