Woher weiss ein Augenarzt bei welchem Kollegen ich vorher war?
Weil mein Augenarzt zur Zeit in Urlaub ist, habe ich eine andere Praxis aufgesucht, um ein dringliches Problem abklären zu lassen. Als ich dann später meinen eigentlichen Augenarzt wieder anrufe, um mich dort weiterbehandeln zu lassen, teilt mir die Dame am Telefon etwas sauer mit, dass ich ja bereits einen anderen Arzt konsultiert hätte, und man somit für mich nicht mehr tätig werden wollte. Meine Frage. wie kann die wissen, wo ich war - zumal ich auch dem anderen Augenarzt gar nicht gesagt habe, wo ich eigentlich Patient bin?
6 Antworten
Ich denke diese Infos stehen auf deiner Krankenkarte und somit konnte das Personal es an der Anmeldung einsehen.
Weil du bei einer neuen Arztpraxis immer deine Versicherungskarte abgeben musst und man das an der Datenbank erkennen kann.
Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann schaut mein Arzt extra in diese Datenbank und erkennt so, dass ich bei einem anderen Arzt war?
Meistens gibt es eine "Plattform" in der deine Behandlungen "gespeichert" werden. Wie Justin auch schon sagte stehen die Infos auch auf deiner Krankenkassenkarte.
Die Frage solltest Du dem Arzt stellen, der Dich behandelt hat. Auf der Versichertenkarte werden definitiv keine Daten zu Behandlungen und Arztbesuchen gespeichert, und ohne Deine Zustimmung darf die Praxis auch keinem Arzt die Info weitergeben, daß Du dort in Behandlung warst.
Weil dieser Arzt die Urlaubsvertretung für deinen Arzt war. Dann wissen sie es. Wenn dir die Sprechstundenhilfe so gegenübergetreten ist, dann würde ich um ein Gespräch direkt beim Arzt bitten. Wenn das nicht hilft, weil Miss Piggy sich für besonders wichtig hält, hilft nur die Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Wo solltest du den sonst hingehen, wenn nicht zur Vertretung? Auf der Treppe deines Arztes sitzen, bis der aus dem Urlaub wieder da ist? Sowas ist für mich unverständlich.
Da ist nicht die Kassenärztliche Vereinigung zuständig (dort geht es um Kassenzulassung und -abrechnung), sondern die Ärztekammer.