Guten Tag allerseits!
Da mir die Zeichen ausgehen, hier die Kurzfassung:
Erstes Semester ist ein Fernstudium, ab dem zweiten Semester Duales Studium (hab zum 1. Sem. kein Unternehmen gefunden). Habe die Passagen des Vertrags leicht abgeändert ("zensiert"). Meine große Frage betrifft 2.4. Vertragsverlängerung. Verlängert sich dieser Vertrag nun oder nicht? Ich habe keine Prüfung absolviert (2.3.) und nehme an, daher auch Nichtbestanden (Grund: Andere Ausbildung in Aussicht). Jedoch auch noch kein Exmatrikulationsschreiben der Hochschule erhalten. Das Geschriebene in 2.4. verwirrt mich schon sehr.
Vielen Dank!
1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss
Die Hochschule verpflichtet sich zur Durchführung des ersten Semesters des Fernstudiengangs B.A. Soziale Arbeit nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die Hochschule zustande. Der Studierende kann maximal 30 ECTS in einem Semester erwerben. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehenen Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem Studierenden im Online System digital zur Verfügung gestellt wird. Ferner kann der Studierende eine Ausfertigung der Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Fernstudiengangs für das Fernstudium an der Hochschule im Online System digital einsehen.
2.1. Vertragsdauer
Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten (ein Semester). Der Studierende kann maximal 30 ECTS in diesem Zeitraum erwerben. Er beginnt am 01.10.2019, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Management System, und endet am 31.03.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ab dem zweiten Semester gilt der reguläre Studienvertrag, der separat zwischen der Hochschule und dem Studierenden abgeschlossen wird. Die erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem ersten Semester des Fernstudiums werden im Dualen Studium anerkannt.
2.3. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen
In dem Fall, dass der Studierende die für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfungen endgültig nicht besteht, endet der Unterrichtsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit endgültigen Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden.
2.4. Vertragsverlängerung
Wenn der Studierende nicht alle Leistungsnachweise, die für das erste Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrags festgelegten Studiengangs nach dem Modulhandbuch vorgesehen sind, innerhalb der nach Ziff. 2.1. dieses Vertrags vereinbarten Vertragslaufzeit erbringt, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um sechs Monate. In diesem Zeitraum können ausschließlich Leistungen für die Module aus dem ersten Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs weiter genutzt und ausschließlich Klausuren in den Modulen des ersten Semesters des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs geschrieben werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.