Genügt als Nachweis für die verhandlungssicheren Kenntnisse in einer Fremsprache die bestandene Anwaltsprüfung?
Ich habe im EU Ausland eine Eignungsprüfung für europäische Anwälte absolviert und bestanden. Daher kann ich mich bei der dortigen Anwaltskammer zulassen. Die Eignungsprüfung ist in der jeweiligen Landessprache abzulegen und besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Ich habe aber bisher noch keine Sprachkurse in der Sprache gemacht. Welche Sprachkenntnisse gebe ich nun in meinem Lebenslauf an. Sind meine Kenntnisse fließend oder verhandlungssicher?
1 Antwort
Woher hast Du denn die Sprachkenntnisse?
Grundsätzlich brauchst Du Sprachkenntnisse in Bewerbungen nicht zu beweisen, sondern nur hlaubhaft zu machen. Normalerweise werden keine Sprachenzertifikate o. dergl. gefordert.
Wenn Du diese Prüfung problemlos ablegen konntest, dann spricht das für verhandlungssichere Kenntnisse. Wenn Du sprachlich nur mit knapper Not durchgekommen bist, dann wäre selbst "fliessend" noch übertrieben.