Genügt als Nachweis für die verhandlungssicheren Kenntnisse in einer Fremsprache die bestandene Anwaltsprüfung?

1 Antwort

Woher hast Du denn die Sprachkenntnisse?

Grundsätzlich brauchst Du Sprachkenntnisse in Bewerbungen nicht zu beweisen, sondern nur hlaubhaft zu machen. Normalerweise werden keine Sprachenzertifikate o. dergl. gefordert.

Wenn Du diese Prüfung problemlos ablegen konntest, dann spricht das für verhandlungssichere Kenntnisse. Wenn Du sprachlich nur mit knapper Not durchgekommen bist, dann wäre selbst "fliessend" noch übertrieben.