Wo kann man sich über altes abgestelltes Auto beschweren?
Mein Nachbar parkt seit über drei Jahren sein altes Schrottplatz reifes Auto vor unserem Garten. Er benutzt es nicht mehr. Will sich wahrscheinlich Kosten für das verschrotten sparen. Gespräche, das Auto zu entfernen, bringen nichts. Er hat keine Einsicht. Bei welcher Instanz kann ich das melden?
Soweit ich weiß, darf man ein altes Auto, welches man nicht mehr fährt nicht einfach irgendwo abstellen. Das ist doch auch nicht gesetzeskonform.
Danke für die Hilfe!
6 Antworten
Ein zugelassenes Auto mit TÜV darf er überall öffentlich parken, wenn es denn erlaubt ist.
Sollte es so sich um sein Privatgrundstück handeln, könnte es grenzwertig sein. In jedem Fall kannst Du Dich beim nächsten Ordnungsamt z. B. über Geruchsbelästigung oder optische Verschandelung beschweren. Auch das Gewerbeaufsichtsamt könnte einen Hinweis auf mögliche Gesetzesverstöße erhalten.
Das Auto ist nicht mehr zugelassen. As wird nicht mehr gefahren. Er hat es einfach dort abgestellt, wahrscheinlich um sich Kosten für das verschrotten zu ersparen.
Hallo,
sofern es sich insgesamt um ein reines Privatgrundstück handelt, und der Eigentümer / Vermieter es so toleriert, könntest Du auch gegen ein abgemeldetes Auto auf einer baulich auf diesem Grundstück vorgesehenen KFZ-Abstellfläche nichts machen.
Einfach "wild" darf aber auch ein Grundeigentümer nicht überall auf seinem eigenen Grund und Boden (s)ein Auto abstellen, bzw. dieses allgemein nicht tolerieren. Da könnte man sich ggf. dann mal ans Bauamt wenden.
Die allgemeinen Mindestvorgaben für KFZ-Abstellungen auf öffentlichem Grund haben meine Vorredner bereits mehrfach genannt.
LG
Ein schrottreifes Auto stellt eine potentielle Umweltgefahr dar (auslaufende Betriebsstoffe), deswegen ist auch auf Privatgrundstücken für längere Zeit nicht alles erlaubt, auch wenn eine abgelaufene Straßenzulassung nicht unmittelbar Folgen hat.
Solange es angemeldet ist, darf es dort stehen. Sind die Kennzeichen entwertet, kannst du das dem Ordnungsamt melden.
Solange es ein Kennzeichen hat, darf er es abstellen.
So lange das Auto eine gültige TÜV Plakette hat, hat er jedes Recht dazu, es auf einer öffentlichen Straße abzustellen. Da kannst du gar nix machen außer man kann ihm nachweisen, dass er damit den Verkehr behindert oder gefährdet.
Die gültige TÜV Plakette ist aber nicht alles. Wenn das Auto offensichtlich nicht mehr fahrbereit ist (z.B. Unfallschaden, platter Reifen, vollkommen verdreckte Scheiben), dann muss es entfernt oder fahrbereit gemacht werden.
Das Auto hat keine gültige TÜV Plakette mehr und ist auch nicht zugelassen. Es wird seit vielen Jahren nicht mehr gefahren und steht einfach nur rum.
Nein, es muss zugelassen und fahrbereit sein. Kennzeichen alleine reicht nicht.