Wo darf man überall ohne Führerschein Auto fahren?
9 Antworten
Auf Privatgelände, wenn dieses kein öffentlicher Verkehrsraum ist, d.h. der Zutritt für "zufällige Besucher" durch Schilder, Zäune o.ä. verhindert wird. Und natürlich mit Erlaubnis des Eigentümers.
Nicht auf Privatgelände, das für jedermann einfach zugänglich ist. Wie ein Waldstück oder eine Wiese. Auch ein Parkplatz, wo der Postbote oder "irgendjemand" einfach so drauf fahren kann, ist öffentlicher Verkehrsraum. Dort braucht man einen Führerschein.
Verkehrsübungsplätze sind quasi das gleiche wie die nicht-öffentlichen Privatgelände. Die meisten Betreiber geben aber Regeln vor, z.B. dass der Beifahrer einen Führerschein haben muss.
Auf einem Privatgelände, der unbedingt umzäunt sein muss oder auf einem Übungsplatz, wobei ein Beifahrer dabei sein muss, der einen Führerschein hat und meines Wissens nach mindestens 21 Jahre sein muss!
Das ist falsch! Er darf nicht ohne weiteres befahrbar sein. Was du da scheibst, ist fahrlässig!
Blödsinn. Wenn ich Schilder aufstellen, ist der Charakter eines Privatgrundstückes ebenso definiert.
Beispielsweise ein Hinterhof, der nur durch eine schmale Durchfahrt zu erreichen ist, ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Er braucht nicht abgesperrt zu sein, wenn erkennbar ist, dass dort nicht jedermann Zutritt hat.
Fahren darfst du außerhalb des Geltungsbereichs der Straßenverkehrsordnung.
Nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums. Der umfasst neben normalen öffentlichen Straßen aber auch alle Bereiche, die faktisch öffentlich befahrbar sind.
Parkplätze sind so ein Beispiel. Sind zwar private Flächen, aber für jedermann befahrbar und somit öffentlich tatsächlicher Verkehrsraum —> Fahrerlaubnis erforderlich.
Das heißt man braucht tatsächlich ein eingezäuntes oder sonst abgesperrtes Gelände, wo niemand einfach so drauf fahren kann.
Am einfachsten ist ein Verkehrsübungsplatz.
Auf einem komplett abgesperrtem Privatgelände, ggf. auf einem Verkehrsübungsplatz.
Das genau muss es nicht. Es muss nur durch geeignete Maßnahmen erkennbar sein, dass es sich um Privatgelände handelt.