Wo bekomme ich dieses Dokument der Aufenthaltserlaubnis als EU-Bürger (für BAföG-Antrag)?
Hallo liebe Community,
Ich habe eine E-Mail von einer BAföG Sachbearbeiterin bekommen, dass ich eine Kopie des Aufenthaltstitels und ein Nachweis vom Einwohnermeldeamt (siehe Foto) über mein Aufenthalt in Deutschland nachreichen soll (anscheinend ist mein BAföG Antrag bei weitem nicht vollständig). Nun ich bin EU-Bürger (Rumänien), und weiß nicht wo ich dieses Aufenthaltstitel bekommen soll (ich habe beim Senden des Antrags einfach eine Kopie vom Reisepass mitgegeben). Habe beim rumänischen Konsulat mich erkundigt und sie haben mich etwas stutzig angeschaut 😥, meinten sowas hören sie zum ersten mal.
Ich bin nun völlig verzweifelt. Habe Angst dass ich kein Bafög kriege und dass ich unter der Brücke (bei Darmstadt Hauptbahnhof) wohnen muss 😥😫. Ich wollte nämlich jetzt nach meinen Abitur Elektrotechnik anfangen zu studieren (jetzt im Oktober beginnt es) bei TU Darmstadt.
Hilfe ich weiss nicht was ich machen soll. Worauf kann ich hoffen?
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Oder ähnliches. Da steht doch bei EU Bürgern daueraufenthalt EG.
Intention dürfte sein nachzuweisen das du auch wirklich dauerhaft (bzw während des Bafög Bezugs) in D lebst.
Geh eben hin und frag was du dafür brauchst. Gut möglich das das lediglich ein wisch ist der bestätigt das du deutsch sprichst und ne wohnung hast.
- Ihr lebt seit mind. fünf Jahren legal in Deutschland
- Formal dürfte dann nämlich gelten: Ihr besitzt eine Daueraufenthaltsbescheinigung nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU (zum Daueraufenthaltsrecht siehe § 4a FreizügG/EU). oder Ihr besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EG nach § 7a AufenthG/EWG (alt) oder eine Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU (alt) mit dem nachträglich angefügten Zusatz „i. V. m. § 4a FreizügG/EU“.
- Mind. ein Elternteil oder die/der EhepartnerIn/LebenspartnerIn sind als ArbeitnehmerIn oder Selbständige dauerhaft in Deutschland und als solche unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt
- Davon lässt sich ein eigenes Aufenthaltsrecht ableiten. Näheres in VwV 8.1.8 ff.
- Ihr habt vor dem Beginn der Ausbildung bereits in Deutschland gearbeitet (normalerweise mind. 6 Monate) und hattet einen Job, dessen Gegenstand mit dem der Ausbildung, die ihr nun machen wollt, in inhaltlichem Zusammenhang steht.
- Näheres in VwV 8.1.12 und 8.1.13.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-fuer-auslaenderinnen.php
Dort sind so einige wichtige Informationen, die für Dich interessant sind.
Dort bekommst du den Nachweis seit wann du in Deutschland bist.
Der Aufenthaltstitel ist das Dokument welches du anstatt eines Deutschen Passes schon bekommen hast und nebenbei erwähnt eigentlich immer mit dir führen solltest.
Das sieht so aus:
http://fenix-magazin.de/wp-content/uploads/2015/02/Aufenthaltserlaubnis.jpg
He,
cool bleiben. Das sind ganz normale Papiere, die du ohne Problem besorgen kannst.
Wie genau das in deiner Stadt geregelt ist, kann ich dir nicht sagen. Aber du wirst auf jeden Fall auf dem Einwohnermeldeamt erfahren können, wo du diesen Zettel bekommst.