WLAN to Go stören?
Mein Sohn nutzt jede freie Minute zum Internetsurfen. Darunter leidet bereits die Schule. Ich habe schon das mobile Internet gesperrt und das hauseigene WLAN. Leider sind in unserer Straße alleine 8 WLAN to go Spots der Telekom, so dass er weiterhin auf freies (fremdes) WLAN zugreifen kann. Kann man diese WLAN to go Spots irgendwie stören, so dass er sie bei uns im Haus nicht nutzen kann? Danke
12 Antworten
Sowas würde nur über einen Störsender gehen, welcher aber NICHT ERLAUBT sind.
Am einfachsten wäre es, wenn er nach der Schule sein Gerät abgibt und sobald er alle schulischen Aufgaben wie Hausaufgaben und Vorbereitung (inkl. Lernen) erledigt habt, dann gibt es wieder die Geräte zurück. Wichtig ist, dass es konsequent umgesetzt wird, also nicht einmal nicht abgeben, dann mal wieder und er muss es auch zuverlässig zurück bekommen.
So lernt er, dass er erst die wichtigen Dinge erledigen muss, bevor es ans Vergnügen geht.
Ohne Technik kein Internet. Bis die Sachen erledigt. Anscheinend ist es zur Sucht geworden und so zu behandeln. Bezahlt er denn selber oder läßt er bezahlen?
BYOD-Bring your own Device. Vertretungspläne sind z.b online hinterlegt, wo die Schüler mit der schuleigenen App drauf zugreifen. Arbeitsaufträge sind ebenfalls in der Klassencloud.
Die Schule kann doch nicht vorschreiben, das ein Kind ein Handy haben muß. Was ist mit den Eltern die sich das nicht leisten können? Eine 2 Klassengesellschaft von einer Schule unterstützt? Da wäre ich schon bei der Aufsichtsbehörde.
Ich lasse mich niemals zu etwas zwingen. Und ich laufe nicht der Mehrheit nach. Auch lasse ich mir nicht fremde Meinungen aufzwingen. Ich überprüfe sie bevor ich nachplappere. Du kannst mir glauben, da wäre ich schon beim Direktor gewesen.
Ob der Kind seine Eltern beschissen hat?😁 Wir waren auch mal klein und ich frage wer wußte nicht wie man seine Eltern manipuliert oder ein wenig lenken kann?
Hallo jeatho,
wenn der Sohn eine Prepaid Karte oder Tarif von uns hat, kann er diese WLAN TO GO Hotspots immer nutzen. Wir können diese Spots nicht "stören". Das wäre auch nicht fair gegenüber anderen Kunden.
Liebe Grüße Sven H. von Telekom hilft
Nein, wir haben 1&1. Es sind WLAN TO GO Hotspots von irgendwelchen Nachbarn
Also wenn sein Handy Vertrag bei 1&1 läuft, dürfte er die WLAN TO GO Hotspots der Telekom nicht nutzen können. Es sei denn, er besorgt sich einen HotSpot Pass. Liebe Grüße Sven H.
Können ja, dürfen nein. Sowas kann richtig teuer werden.
Vor allem weil da höchstwahrscheinlich auch Mobilfunk gestört wird. Der nette Techniker klopft und sagt, dass du das unterlassen musst. Der nicht so nette Techniker (oder wenn du jetzt gerade nicht erreichbar bist) meldet das sofort an die Bundesnetzagentur. Die leiten da sofort was ein. Ich hab da noch so 1.000 Euro "Startgebühr" im Kopf.
@qugart es wird ja auch verlangt für Hausaufgaben im Internet zu recherchieren oder Powerpoint-präsentationen zu erstellen., wozu man auch einen pc zu hause benötigt. Ich kenne das selbst von einem Freund, der als er vor 3 jahren noch zur Schule ging, seinen Unterrichtsplan online hatte und dort auch über Unterrichtsausfall usw benachrichtigt wurde. Glaube doch bitte nicht, dass das was du zu wissen glaubst immer stimmt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass @jeatho besser über seinen Sohn und die Schule seines Sohnes informiert ist als du.
Braucht man dafür nicht die Logininfos zu der eigenen Telekomkennung?
In jedem Fall kannst du WLAN 2 go für euch abmelden, dann sollte man das selbst auch nicht mehr nutzen können.
Es ist nicht unser WLAN to GO. wir sind gar nicht bei der Telekom. Es ist von irgendwelchen Nachbarn
Doch, wenn die Benutzer ihr WLAN freigeben, dann kann das jeder nutzen
Ich habe sogar zwei getrennte offen zugängliche WLAN-Netzwerke. Wieso soll das fahrlässig sein?
- Wer sagt, dass man nicht selbst derjenige ist der hier aktiv mitliest oder gar der Nutzen eines der beiden Zugänge ist?
- Mit Wireless Isolation kann man nicht so leicht mitschneiden und sonst auch nur das, was in dem Netz passiert, wenn man es vom internen Netz trennt ;)
Da ich länger arbeite als er Schule hat und er das Gerät außerdem auch in der Schule benötigt für schulische Zwecke, ist die Wegnahme des Handys nicht möglich. Gerät hat er sich selbst gekauft. Vertrag zahle ich