Wird Umzug vom Jobcenter genehmigt?
Wir beziehen Hartz4 und würden gerne wegen folgenden Gründen umziehen.
Der Boden in unserer Wohnung ist schief. Er geht von Links nach Rechts nach oben , sodass die Möbel auch schief stehen und sogar die Türen immer von selbst zuknallen, ohne einen Stopper davor zu stellen. Wir haben es beim Besichtigungstermin leider nicht bemerkt, erst wo alle unsere Möbel drin standen. Es ist auch für unsere kleinen Kinder sehr schwierig, da sie oft hinfallen wegen dem Boden. Zudem Wohnen wir im 3.OG ohne Aufzug und mein Freund leidet schon seit Monaten unter starken Rückenschmerzen, sodass er den Einkauf etc. Nur noch schwer unter Schmerzen nach oben tragen kann.
Wären es anerkannte Umzugsgründe ?
8 Antworten
Nicht wirklich. Wenn ihr wegen einer Arbeitsaufnahme oder wegen Eigenbedarfskündigung raus wölltet oder müsstet, wird ein Umzug eher genehmigt. Maximal noch total verschimmelt.
Nein, das sind keine Gründe, um einen Umzug zu genehmigen. Ihr könnt selbst sehr leicht Abhilfe schaffen, indem ihr euch Türstopper zulegt. Das ist durchaus zumutubar. Warum seid ihr noch nicht auf die Idee gekommen???? Ich sehe kein Problem! Dass der Fußboden so schief ist, dass die Kinder immer hinfallen, ist ziemlich unglaubwürdig. Jedes Haus ist irgendwo und irgendwie etwas schief. Das ist vollkommen normal.
Ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen den Rückenbeschwerden deines Freundes und dem Treppensteigen gibt, ist eine Vermutung von euch, die durch kein ärztliches Attest bewiesen ist.
Großbuchstaben bedeuten im Internet Geschreie!
Von einem ärztlichen Attest stehts nichts in der Frage!
Das läßt sich nicht pauschal mit Ja oder mit Nein beantworten.
Aus meiner Sicht sind es Umzugsgründe, wobei das Problem mit dem Boden meiner Ansicht nach einen Mangel an der Mietsache darstellt und demzufolge der Vermieter erster Ansprechpartner diesbezüglich sein sollte. Insofern wäre dann nur der fehlende Aufzug ein tatsächlicher Umzugsgrund und der schiefe Boden wäre ein Grund für eine Mietminderung. So meine laienhafte Meinung.
Stellt einen Umzugsantrag und dann wartet die Entscheidung ab. Das Problem mit den Rückenschemrzen sollte mittels eines ärztlichen Attests belegt werden.
Im Falle einer negativen Entscheidung holt Euch rechtlichen Beistand vor Ort. Das wäre meine Empfehlung.
Nein, das sind keine ausreichenden Gründe dafür, dass der Steuerzahler den Umzug finanziert. Und das die Wohnung im 3. Stock ist fiel bei der Besichtigung ja vermutlich auf.
Davon abgesehen könnt ihr jederzeit umziehen, wenn die Wohnung in den Rahmen passt wird die Miete auch bezahlt. Nur halt nicht der Umzug, Kaution, Renovierung usw.
Zunächst ist der Vermieter der Ansprechpartner, daß mit em Fußboden in Ordnung zu bringen.
Und wenn dein Partner Rückenprobleme hat, nicht Treppen steigen kann, warum zieht man dann in eine Wohnung im 3. Stock ohne Fahrstuhl.
Und bei dem Einkäufen bist du doch auch noch da, dann trägst du sie eben rauf.
Versuchen könnt ihr es, ob das Jobcenter es als Begründung für die Kosnteübernahme eines Umzugs ansieht, bezweifele ich.
WIR HABEN BEREITS TÜRSTOPPER. BITTE LESEN, BEVOR MAN KOMMENTIERT. UND ES IST ÄRZTLICH BEWIESEN.