Wird nach einem Kreisverkehr das Tempolimit aufgehoben (heißt 90(?)), oder das vor dem Kreisverkehr gesetzte beachtet?
6 Stimmen
4 Antworten
Hallo,
außerorts gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung im Kreisel,
solange, bis sie beim Verlassen,
durch entsprechende Hinweisbeschilderung,
aufgehoben wird.
Aber da hat ein Gericht anders entschieden:
https://www.youtube.com/watch?v=C5HyT5M1mgs
Hansi
Dann gilt weiterhin die, die vor dem Kreisverkehr steht.
Zur Beschilderung gehört aber auch ein rechteckiges gelbes Ortschild.
Aber da hält sich eh nur die Fahrschule dran.
Hansi
Dann gilt weiterhin die, die vor dem Kreisverkehr steht.
Das Oberlandesgericht hat aber genau das nicht entschieden. Nach einem außerorstplatzierten Kreisverkehr, sofern nicht anders beschildert, wird wieder das allgemeine Tempolimit gültig (nicht das, was vorher galt, sondern jenes, was allgemein außerorts gilt, nämlich 100 km/h).
Ja,
wenn das Schild direkt in Verbindung mit dem Kreisverkehr angebracht ist.
Falle es vorher steht, dann bleibt es erhalten..
Gilt aber nur für die12Uhr Richtung.
Dass war ein Einzelfall.
Wer soll sich da noch auskennen?
Hansi
Wenn da kein Schild ist, dass 50 aufgelöst ist, dann ist immer noch 50.
ich habe mich gestern das selbe gefragt und habe meine Fahrlehrer heute persönlich darauf angesprochen. Er meinte sobald beim Verlassen des Kreisverkehrs kein neues Tempolimit bzw. Kein schild angegeben ist wird normal 100kmh(außerorts) gefahren.
das Tempolimit welches vor dem Kreisverkehr angegeben wurde, dieses wird beim Verlassen aufgehoben da wir ja laut ihm die Strecke an dem dieses limit gilt verlassen und somit auf eine neue Strecke drauffahren und somit wieder eine neues Tempolimit angegeben werden muss. Das war nur 1 Fahrlehrer den ich gefragt habe, muss nicht heißen dass es unbedingt so ist da jeder Fahrlehrer in der praxis auf einem anderen wissensstand ist
Nach jedem Abbiegevorgang (in/auf eine neue Straße) gilt das allgemeine Limit sofern keines durch eine Beschilderung vorgegeben wird.
Eine Ausfahrt im Kreisverkehr zu nehmen bedeutet eine neue Straße zu befahren und dort gilt dann wieder das allgemeine Limit (Inner-/Außerorts), außer es steht ein Schild dahinter welches das Limit vorgibt.
Innerorts verlässt du den Kreisel demnach mit 50km/h, Außerorts mit 100km/h. Steht hinter der Ausfahrt des Kreisels ein Limit angeschlagen, dann gilt dort dieses bis es aufgehoben wird.
Eine Ausfahrt im Kreisverkehr zu nehmen bedeutet eine neue Straße zu befahren und dort gilt dann wieder das allgemeine Limit (Inner-/Außerorts), außer es steht ein Schild dahinter welches das Limit vorgibt.
Du willst also damit sagen, dass:
in einer geschlossenen Ortschaft:
- wenn vorher 50 galt, dann gilt nach dem Kreisverkehr auch 50, es sei denn es ist separat beschildert.
- wenn vorher 30 galt, dann gilt nach dem Kreisverkehr trotzdem wieder 50, weil; geschlossene Ortschaft (und dort gilt Tempolimit: 50 km/h).
außerhalb einer geschlossenen Ortschaft:
- wenn vorher 90 galt, dann gilt nach dem Kreisverkehr auch 90, es sei denn es ist separat beschildert.
- wenn vorher 70 galt, dann gilt nach dem Kreisverkehr trotzdem wieder 90, weil; außerhalb einer geschlossenen Ortschaft (und dort gilt Tempolimit: 90 km/h).
Sollte ich etwas falsch verstanden/interpretiert haben, dann korrigiere mich bitte.
Jap, genau so.
Dazu gab es auch schon ein Gerichtsurteil das sich genau damit befasst hat:
Aktenzeichen: 24 U 252/09
https://openjur.de/u/478713.html
Darin ist auch festgehalten das ein vorher geltendes Tempolimit deshalb nicht angewendet werden kann, weil die Möglichkeit besteht das andere einfahrende Fahrzeuge ein anderes Tempolimit (vor dem Befahren des Kreisels) hatten.
So kann bei einer Einfahrt vorher Tempo 30 gegolten haben, bei einer anderen Einfahrt Tempo 50. Da wäre es natürlich irrsinnig zwei unterschiedliche Limits gelten zu lassen.
Dann verstehe ich folgende Zitate von folgenden Seiten nicht:
Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine Kreuzung oder Einmündung aufgehoben?
Nein, entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung oder Straßeneinmündung nicht automatisch aufgehoben.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/
Die Geschwindigkeit kann indirekt durch ein Ortseingangs- oder Ortsausgangsschild aufgehoben werden. Hingegen heben eine Einmündung, eine Kreuzung oder eine Autobahnauffahrt eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.
Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben.html
Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zur Aufhebung
Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.
Und wenn keine Beschilderung nach Verlassen des Kreisverkehrs existiert?