Wird man im Kriegsfall nicht mehr eingezogen, wenn man sich entscheidet eine Frau zu sein?

10 Antworten

Eine Trans Frau lebt aber nicht mit einem männlichen Äußeren weiter, außerdem würdest du nicht nur dein Geschlecht ändern sondern dazu kommt auch eine Namensänderung. Und im Ernstfall würde man vermutlich Männer wie dich entlarven eben weil sie weiter leben wie zuvor und weder in Psychologischer Behandlung und sind noch Hormone nehmen usw und das ist auch richtig so.

Also bedeutet jemand wie du müsste zum Glück trotz alle dem zu den Waffen und grade jemand wie du hat es besonders verdient.


Kuro48  09.05.2023, 01:56

Nicht ganz korrekt, es gibt durchaus Transpersonen die mit der Diskrepanz zwischen Körper und Persönlichkeit ihren Frieden finden und sich gegen eine Angleichung entscheiden, ebenso gibt es Transpersonen die aus gesundheitlichen Gründen den Weg nicht gehen können.

Ansonsten hast du natürlich Recht, das trans Argument für sich zu missbrauchen ist einfach bescheiden.

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Im V-Fall zählt, was als Geschlecht in deinem Ausweis steht. Nicht wie du dich fühlst.

Und bei mir würde es das im Ernstfall auch nicht geben, dass alle Frauen das Land verlassen dürften. Das wären maximal Mütter von kleinen Kindern und natürlich Ältere. Der Rest hat gefälligst für das Land zu dienen. (Arbeiten in Fabriken, Sanität für die BW, etc).


bablbrabl123 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 18:42

Richtig, und wenn man sich als Frau fühlt kann man sich als Frau eintragen lassen. Aber sehe es sonst wie du.

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BrascoC  08.05.2023, 18:43
@bablbrabl123

Dann mach das. Solche Leute brauch man dann eh nicht an der Front.

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KarlKlammer  08.05.2023, 19:13

Schau mal auf deinen Ausweis, bevor du Quatsch schreibst.

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Nein es wird zum Glück nicht möglich sein sich im Verteidigungsfall auf diese weise zu drücken. Denn im neuen Selbstbestimmungsgesetz gibt es die Ausnahmeregelung das sogenannte Transpersonen eingezogen werden können. Hier ein kleiner Ausschnitt aus den Tagesspiegel.

In den sozialen Medien wurde insbesondere der Aspekt der Wehrpflicht kritisiert. So sieht der Gesetzentwurf im Verteidigungsfall vor, dass die Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleibt, wenn „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang“ der Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich oder divers geändert wird.

Ich denke, in diesem Falle würde es ganz schnell vorbei sein mit der Wokeness…


bablbrabl123 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 18:42

Das denke ich eben auch ;)

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Nein.

Im Verteidigungsfall wäre das wohl zu spät.

Ansonsten geht das auch weiterhin nicht so ohne weiteres.

Und wenn es soweit kommen sollte, könnte die Wehrpflicht auch auf Frauen ausgeweitet werden.