Wird man gekündigt wenn man die Klausuren nicht gut hinbekommen hat?
Hallo
Ich mache gerade eine Duale Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement. Wir schreiben auch bald die Klausuren. Meine Frage ist entscheiden diese ersten Klausen ob man dafür geeignet ist und man vielleicht gekündigt wird oder sind es nur ganz normale Klausuren ?
3 Antworten
Die Zwischenprüfung ist wichtig und dann natürlich die Abschlussprüfung. Aber selbst wenn man die nicht besteht, gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung zu verlängern und die Prüfung zu wiederholen. Wenn du das Gefühl hast, du brauchst Unterstützung beim Lernen, sprich das zeitnah bei deinen Lehrern und dem Ausbildungsleiter an. Das zeigt nicht nur, dass du dich verbessern willst, sondern auch, dass du mit Problemen umgehen kannst und sie nicht verschweigst. Viel Erfolg!
Bei einer dualen Ausbildung sind schlechte Berufsschulnoten i.d.R. kein Kündigungsgrund, ich kenne so etwas nur bei unseren dual Studierenden, die spätestens beim dritten Mal die Klausur bestanden haben müssen, bei unseren Auszubildenden gibt es das nicht und habe ich auch noch nie gehört. Im Hinblick auf deine dann irgendwann anstehende Abschlussprüfung wäre es für dich aber dennoch wichtig auch in der Berufsschule mitzukommen.
Was ist "nicht gut"? Eine 4,0 ist bestanden, d.h. der betreffende Lernstoff wurde in ausreichendem Maß gelernt und wiedergegeben. Und dass jemand seine Aufgabe ausreichend gut erledigt, wird ja wohl kaum eine Kündigung rechtfertigen.
Anders könnte es aussehen, wenn du aufgrund zu vieler nicht bestandener Klausuren aus dem Studium geworfen wirst und dieses Studium verpflichtend mit der Ausbildung verknüpft war.