Wird man eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet?

2 Antworten

Nein. Nur, wenn Extremisten darunter wären.

Die Regierung äußerst sich zu dem Thema wie folgt:

"Die „Incel“-Subkultur ist der Antwort zufolge kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Dessen gesetzlicher Aufgabenbereich nach Paragraf 3 Absatz 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes umfasse extremistische Bestrebungen. Das im Zusammenhang mit „Incel“ beschriebene „Phänomen der latenten oder offen zur Schau getragenen Misogynie, einschließlich ihrer Aspekte der Gewaltorientierung,“ werde im Rahmen des gesetzlichen Auftrags und der damit einhergehenden wissenschaftlichen Analyse betrachtet. Wann immer bekannt werde, dass sich Extremisten der Bewegung zurechnen, trage das BfV diesem Umstand bei seiner Bearbeitung Rechnung."

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-880770


Inzelle 
Beitragsersteller
 06.01.2023, 16:57

Vielen Dank!

Birke44  06.01.2023, 17:00
@Inzelle

Gern doch. Ich möchte dir gern mit meinen Antworten helfen, denn ich seh, dass du dich ein bisschen verloren hast bzw. dabei bist. Vielleicht hilft dir meine eigene Sicht auf die Welt und meine Lebenserfahrung. :*

Inzelle 
Beitragsersteller
 06.01.2023, 17:01
@Birke44

Auf jeden Fall! Deine Antworten waren bisher immer sehr hilfreich, danke. 👍🏼

Nur wenn man für die Verfassung und die Einhaltung der Grundrechte ist und dabei auffällig wird, bspw. weil auf eine Demo gegen Coronon-Zwangsimpfungen geht.

Wer wirklich gegen die Verfassung ist, wie bspw. die Nazis, bekommen Hilfe von unterwanderten und vom Staat vollfinazierten sog. Beobachtern oder werden wie die linken Organisation vom Staat bezahlt. Die Kimanarzisten z.B, obwohl diese ja gerade verfassungsmäßige Recht der anderen Brechen.

Der Verfassungschut beobachtet also nicht mehr die Linksextremen und Rechtsextremen, weil diese ungefährlich sind, sondern normale Konservative, weil die den Altparteien gefährlich sind. Daher sollen diese diskeditiert werden, in der Hoffnung sie werden nicht gewählt