Wird man als Steuerfachangestellte beim Land schon mit Beginn der Ausbildung verbeamtet oder erst danach ab einem bestimmten Alter?

5 Antworten

Wenn es sich um Steuerfachangestellte handelt, dann ist das eine Ausbildung in einer Steuerberatungskanzlei o.ä. Dort wird niemand verbeamtet, weder während der Ausbildung noch später im Beruf als Steuerfachangestellte.

Verbeamtet würde sie bei der Ausbildung beim Finanzamt zur Steuersekretärin (mittlerer Dienst) als Steuersekretäranwärterin oder dem dualen Studium zur Steuerinspektorin (gehobener Dienst) als Steuerinspektoranwärterin werden.

Die Ausbildung bzw. das duale Studium beim Finanzamt ist der laufbahnrechtliche Vorbereitungsdienst für die jeweilige Laufbahn, und die Anwärter stehen ab Beginn im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Obwohl das Beamtenverhältnis zunächst auf Widerruf ist, gelten die Anwärter als Beamte mit allen beamtenrechtlichen Rechten aber auch Pflichten. So erhalten sie Anwärterbezüge, müssen keine Sozialabgaben leisten und haben Beihilfeanspruch, sofern in der PKV versichert.

Auf Widerruf bedeutet in dem Fall nur, dass man jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden kann. Allerdings regeln die jeweiligen Beamtengesetze, dass die Möglichkeit zum Ablegen der Laufbahnprüfung gegeben werden soll. Außerdem endet dieses Beamtenverhältnis mit Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

Wird man nach bestandener Laufbahnprüfung übernommen, wird man im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Hierbei handelt es sich um die beamtenrechtliche Probezeit und soll zeigen, ob man sich für die Berufung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bewährt. Im Beamtenverhältnis auf Probe befindet man sich je nach Laufbahn i.d.R. 2 Jahre (mD) oder 3 Jahre (gD) (gilt für NRW, andere Bundesländer können abweichen).


albatroz1102 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 13:23

Es ist eine Ausbildung beim Finanzamt. Ja...und sie wird mal verbeamtet. Wurde ihr auch schon gesagt!

Mir geht es darum, daß sie so ziemlich lange und oft krank ist. Spricht das dann dagegen daß sie mal Beamtin auf Lebenszeit wird?

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YvonneM2508  13.06.2021, 13:27
@albatroz1102

Dann ist sie schon ab dem ersten Tag der Ausbildung Beamtin, so wie ich es beschrieben habe.

Nur dann ist es keine Ausbildung zur Steuerfachangestellten sondern zur Steuersekretärin als Steuersekretäranwärterin.

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YvonneM2508  13.06.2021, 13:32
@albatroz1102

Vor der Ausbildung erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung, bei der die Dienstfähigkeit festgestellt wird. Sollte der Amtsarzt feststellen, dass sie nicht dienstfähig ist, oder dass etwas gegen eine Verbeamtung spricht, wird sie erst gar nicht zu der Ausbildung zugelassen.

Die gesundheitliche Eignung für die Ernennung zum/-r Beamten/-in ist schon vor Ausbildungsbeginn zwingende Voraussetzung.

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albatroz1102 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 13:34
@YvonneM2508

Ja, aber Beamtin auf Widerruf und nicht auf Lebenszeit. Das ist ein großer Unterschied. Denn sie fühlt sich auf der sicheren Seite wegen ihren langen Krankheitstagen.

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albatroz1102 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 13:35
@YvonneM2508

Psychische Beschwerden können ihr nicht nach gewiesen werden. Sie war schon öfters deswegen in Therapie und in Behandlung. Wie soll das bitteschön fest gestellt werden?

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YvonneM2508  13.06.2021, 15:49
@albatroz1102

Für die amtsärztliche Untersuchung macht das keinen Unterschied ob auf Widerruf oder auf Lebenszeit.

Sie ist beim Amtsarzt dazu verpflichtet, ihre gesamte Krankengeschichte offenzulegen und ggf. ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.

Sollte sie das nicht angeben, und es sollte raus kommen, und meist wird das irgendwie rauskommen, wird sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen - auch wenn es schon auf Lebenszeit ist.

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Während der Ausbildung ist man Beamter auf Widerruf. In dieser Phase können Beamten-Anwärter kurzfristig aus dem Dienst entlassen werden, wenn Zweifel an ihrer Eignung bestehen.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung, danach wird man als Beamter auf Probe eingestellt. Während der Probezeit (mindestens zwei Jahre) kann das Dienstverhältnis bei leichteren Vergehen noch gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit erhält man den Status Beamter auf Lebenszeit.

Quelle: https://www.ausbildungspark.com/news/wie-wird-man-beamter/

Woher ich das weiß:Recherche

welchen Berufsweg hat sie denn eingeschlagen; als Angestellte ist man doch nicht verbeamtet, wenn überhaupt als Beamtin auf Widerruf;


albatroz1102 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 12:40

Soweit ich weiß kann sie mal Beamte werden. Ich frage mich jedoch wieso das schon seit Beginn der Ausbildung schon so sein soll!

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Bergfex49  13.06.2021, 12:43
@albatroz1102

Hallo, wenn sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen wird, ist sie Beamtin auf Widerruf, kann als jederzeit entlassen werden; besteht sie den vVorbereitungsdienst und die entsprechende Prüfung, wird sie zur Beamtin auf Probe ernannt; bewährt sie sich, wird sie zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt, das kann dauern;

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Noch nicht auf Lebenszeit. Erstmal auf Probe und das ziemlich lange

In ihren Wunschträumen XD Natürlich nicht. Das passiert auch nicht zwangsläufig nach Ausbildungsende. Oft vergehen 10 Jahre heutzutage, bis das ein Thema wird


albatroz1102 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 12:38

Warum ist sie davon überzeugt, daß sie sofort Beamte wird?

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