450€ Grenze überziehen ( Minijob )?
Ich bekomme 10% Nachtzuschlag ( zum Mindestlohn ), darf ich diese zusätzlich zum Minijob verdienen ? Also dann 495€ ?
Ich habe öfters überzogen und mehrfach etwas über 500€ bekommen, bestimmt schon 6 mal. Aber hatte nie Abzüge weil es als Minijob angemeldet und geplant ist / war.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Ja klar darfst du, da die Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nicht zu deinem regelmäßigen Verdienst zählen ;-)
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Ausserdem gilt noch folgendes laut der minijob-zentrale.de bei Überschreitung der Verdienstgrenze:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Gruß siola55
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
https://de.wikipedia.org/wiki/Midijob
Von der Seite AG und dir als AN rutscht du halt in den Midijob-Bereich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Leider falsch, da die Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst zählen laut der minijob-zentrale.de