Wird es eingetragen in die Akte wenn man vor der Polizei ohne Schuld wegrennt?
Hallo zusammen!
ich hätte mal eine Frage, undzwar waren ich und ein paar Freunde gestern draußen im Park und haben uns ein schönen Tag gemacht. Da die Inzidenz bei uns in der Stadt unter 10 ist, durfte man das auch.
ich wusste es in dem Zeitpunkt noch nicht und meine Freunde rufen nur, rennt! Ich bin denen einfach gefolgt ohne die Polizei zu sehen.. ich weiß sieht sehr verdächtig aus aber ich bin nach paar Meter stehen geblieben weil ich verstanden hab dass es die Polizei ist. Die haben bei mir angehalten und haben meine Personalien aufgenommen und haben mich nur nach Ereignisse befragt, die im Park passiert sind. Also nichts wildes und sind ohne weiteres einfach weiter gefahren ohne irgendwelche strafliche Maßnahmen. Meine Frage wäre, was sie bei mit meinem Ausweis gemacht haben und ob sowas wie „Flucht“ in meine Akte eingetragen wird?
Ich danke für die Antworten!
6 Antworten
Erste Frage sollte immer sein: warum halten Sie mich an? Oder: was werfen Sie mir vor?
Bei einer anlasslosen Kontrolle darfst Du die Personalien verweigern (Ausnahme nach meinem Wissen in Bayern). Das zögert das Ganze aber dann vermutlich in die Länge. Außerdem ist anzunehmen, dass die Beamten dann einen erfundenen Grund vorschieben. Weglaufen ist in jedem Fall ein guter Grund für eine Kontrolle, weil davon auszugehen ist, dass Du aus einem bestimmten Grund wegläufst.
Wenn du wirklich nichts getan hast, wird das auch keine Folgen für Dich haben. Wenn Sie aber aufgrund eines Verdachts ermittlen, dann vermerken Sie das in ihren Systemen. Das ist aber kein Eintrag in die Strafakte - das geht nur nach richterlichem Urteil.
Aber ich hab ja nichts schlimmes verbrochen?
Du hast da nix strafbares gemacht.
Von daher wird auch nix in irgendwelche Akten eingetragen.
Ja aber warum haben die denn meine Personalien aufgenommen?
Das kann ich Dir nicht sagen, da ihc nicht beteiligt war ^^
Wo war das denn, im Görlitzer Park?
Die Flucht ist nicht strafbar, sofern bei der Flucht keine Straftaten begangen werden.
Folglich hat dein Weglaufen keine Konsequenzen.
in die Akte
Welche ist denn "die" Akte? Ich kenne mindestens 6. Welche soll es denn sein?
Flucht ist nicht strafbar.
Ja keine Ahnung irgendwas was deine Zukunft beeinflussen kann weil das ja nicht so toll ist gegenüber Beamten, und wir haben keine Straftaten begangen
Die Zukunft beeinflussen können nur Einträge im Bundeszentralregister, diese Einträge finden sich unter bestimmten Voraussetzungen auch im Führungszeugnis wieder.
Aber: Ins Bundeszentralregister kommen nur Verurteilungen wegen begangener Straftaten. Flucht ist nicht strafbar.
Also folglich wird nichts eingetragen? Wofür haben die dann meine Personalien verlangt? Ich hab mitbekommen das irgendwas im Park passiert ist, vielleicht deswegen?
Die wollten das nur für den Fall, dass etwas vorgefallen ist. Nichts weiter. Alles gut.
Was soll vorgefallen sein? Meinst du ob wir mit verwickelt waren bei der einen Situation oder ob wir Zeugen sind?
Ich weiß nicht, ob etwas oder was vorgefallen ist. Irgendeinem Grund muss es ja gegeben haben, dass die blauen aufgetaucht sind.
Dann nimmt man schon mal Personalien auf, sicherheitshalber.
Okay gut dann hab ich ja mit nichts zu rechnen. Wird aber dieser Vermerk in deren Systemen irgendwelche Konsequenzen in der Zukunft geben z.B bei einer Job Suche?