Wird ein USA-Führerschein in Österreich anerkannt?

3 Antworten

Sie muss auf jeden Fall 18 sein um hier fahren zu dürfen sofern ich mich nicht irre.
Ob weitere Prüfungen nötig sind weiß ich jetzt auch nicht so genau.

Ich bin jetzt zwar nicht wirklich bewandert hinsichtlich des Fahrerlaubnisrechtes in "AUT", aber um welche grobe Führerscheinklasse geht es dabei überhaupt ?

( Moped, Auto ...? )


Highschoolyear 
Beitragsersteller
 10.02.2016, 22:59

PKW

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Parhalia  10.02.2016, 23:33
@Highschoolyear

Grob nach europäischer Auslegung der Anforderungen an die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen ( konkret hier dann "B" ) halte ich es selbst in "AUT" für ausgeschlossen mit einer Umschreibung ( gar selbst dem Gebrauch ) solch einer Fahrerlaubnis für PKW hier in Europa.

Sehen wir mal hier von manchen Sondermöglichkeiten innerhalb der EU-Staatengemeinschaft ab, so gilt m.W. für ( wenn überhaupt anerkennbare FE aus "Nicht-EU Staaten" ) für die Klasse "B" ein Mindestalter des Erwerbs von 18 Jahren.😕

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Das dürfte eigentlich kein Problem sein, meine Mutter kennt beruflich jemanden aus dem USA und es gab keine Probleme, der Führerschein wurde hier anerkannt und er bekam einen deutschen Führerschein ausgestellt. 


Luise  11.02.2016, 00:33

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040500.html

Für die Umschreibung folgender Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine ist jedoch keine praktische Fahrprüfung notwendig:

Für die Klasse B:
Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Makedonien, Republik Südafrika, Republik Südkorea (wenn sie nach dem 1. Jänner 1997 erteilt wurde),USA,Vereinigte Arabische Emirate

Österreicherinnen/Österreicher, die außerhalb der EU bzw. des EWR einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein auch umschreiben lassen. Eine Umschreibung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich in dem Land, in dem Sie den ausländischen Führerschein erworben haben, mindestens sechs Monate aufgehalten haben.


Voraussetzungen

Die Besitzerin/der Besitzer des ausländischen Führerscheins muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Fristen

Ein Führerschein aus einem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staat muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Gründung eines Wohnsitzes in Österreich umgeschrieben werden.

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