Müsste man sowas wieder ummelden?

2 Antworten

Ja, da muss man eine Ummeldung (Vordruck GewA2) abgeben. Denn § 14 Abs. 1 Nr. 1 GewO sagt:

"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes .... anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ... der Betrieb verlegt wird."

Beim Gewerbeamt in deiner Stadt bzw. deiner Gemeinde!?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung