Müsste man sowas wieder ummelden?
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, muss man eine Anschrift angeben wo die Tätigkeit ausgeführt wird, zum Beispiel im Elternhaus/Wohnung, wenn man ein Büro mieten/kaufen will, muss man dann die Anschrift wieder ändern, wenn ja wie und wo?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Selbständigkeit, Gewerbe, Gewerbeanmeldung
Ja, da muss man eine Ummeldung (Vordruck GewA2) abgeben. Denn § 14 Abs. 1 Nr. 1 GewO sagt:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes .... anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ... der Betrieb verlegt wird."
Beim Gewerbeamt in deiner Stadt bzw. deiner Gemeinde!?
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung