Wird §218 endlich in seiner jetzigen Form abgeschafft?

2 Antworten

Wie sollen denn die im Kommentar von dir selbst zitierten Punkte (1) und (2) behandelt werden?

Denn der § 218 dient in seinen ersten beiden Absätzen zunächst dem Schutz der Frau und ihrer Gesundheit, weil nicht Hinz und Kunz („Engelmacher“) eine Schwangerschaft abbrechen dürfen.

Sonst könnte jeder „ungewollt Vater werdende“, jede neidische Freundin/Schwester, jeder bösartige Kollege/Nachbar… ungestraft einer Schwangeren z.B. Mifepriston verabreichen.

Es kann ja nicht angehen, dass demnächst Tabletten zur medikamentösen Abtreibung im Frisörsalon verteilt werden oder ein Heimwerker bei sich in der Garage eine Absaugung vornimmt.

Über eine Umgestaltung des § 218a (1) (Pflichtberatung und willkürlich gesetzte Frist) lässt sich jedoch diskutieren. Das Angebot einer Beratung sollte (wie bei der medizinischen Indikation) bestehen, aber kein Zwang sein. § 219a ist ja schon glücklicherweise weggefallen.

Die 12-Wochen-Frist (post conceptionem) in Deutschland ist allerdings willkürlich gesetzt und ein politischer Kompromiss. 

Mitunter kann den betroffenen Frauen die Zeit davonlaufen und eine Verlängerung der Frist um einen Monat würde dem Abhilfe leisten, sodass sie nicht gezwungen sind, ins benachbarte Ausland gehen oder gar eine ungewollte Schwangerschaft austragen zu müssen.

Es wäre jedoch wünschenswert, wenn ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nicht nur „straffrei aber rechtswidrig“, sondern entkriminalisiert und aus der „Schmuddelecke“ geholt wird.

Da der überwiegende Teil der Abbrüche wegen „sozialer Bedürftigkeit“ vom Bund getragen wird, muss es auch keine Kassenleistung sein.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Deamonia  04.12.2024, 10:03
Sonst könnte jeder „ungewollt Vater werdende“, jede neidische Freundin/Schwester, jeder bösartige Kollege/Nachbar… ungestraft einer Schwangeren z.B. Mifepriston verabreichen.

Das wäre dennoch verboten, man darf Menschen ohne Zustimmung eines Arztes nicht heimlich Medikamente geben.

Es kann ja nicht angehen, dass demnächst Tabletten zur medikamentösen Abtreibung im Frisörsalon verteilt werden oder ein Heimwerker bei sich in der Garage eine Absaugung vornimmt.

Die können ja weiterhin verschreibungspflichtig bleiben, und für medizinische Eingriffe gibt es ja trotzdem Vorgaben.

isebise50  04.12.2024, 12:11
@Deamonia
Das wäre dennoch verboten, man darf Menschen ohne Zustimmung eines Arztes nicht heimlich Medikamente geben.

Richtig. Aber welcher Paragraf aus dem StGB käme dann zum Einsatz?

Nach dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) wird nach § 95 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet.

Der § 218 Schwangerschaftsabbruch StGB sieht hingegen in besonders schweren Fällen (eben gegen den Willen der Schwangeren) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Deamonia  04.12.2024, 12:32
@isebise50

Könnte man ja anpassen die Strafen.

Ich wollte damit aber auch nur sagen, das das eben trotzdem nicht "einfach so" jeder machen könnte ;)

isebise50  04.12.2024, 13:47
@Deamonia

Schon klar😉

Doch warum diverse Gesetze - ob nun aus dem StGB (z.B. Körperverletzung) oder AMG ändern, wenn explizit ein solcher Fall doch schon geregelt ist?

Viel schlimmer finde ich die teils nicht vorhandene Akzeptanz der Gesellschaft, sodass sich Frauen wegen einer Abtreibung „schämen“ sollen/müssen und diese lieber verschweigen.

Ich habe schon Frauen bei der Anamneseerhebung im Kreißsaal erlebt, die mich gebeten haben, einen Schwangerschaftsabbruch in eine Fehlgeburt umzuwandeln oder gar ganz unter den Tisch fallen zu lassen, damit der Partner oder Eltern nicht durch Zufall bei einem Blick auf das Krankenblatt oder später im Mutterpass oder Kinderheft die vorausgegangene Schwangerschaft entdecken.

Deamonia  04.12.2024, 14:15
@isebise50

Hätte halt vor allem Symbolischen Wert, es wäre dann keine straffreie Straftat mehr, sondern eben erlaubt.

Viel schlimmer finde ich die teils nicht vorhandene Akzeptanz der Gesellschaft, sodass sich Frauen wegen einer Abtreibung „schämen“ sollen/müssen und diese lieber verschweigen.

Da gebe ich dir zu 100% recht, ich hatte selbst eine Abtreibung mit 19 und gehe damit recht offen um.

Es ist immer wieder krass, wie viele Frauen irgendwann zu mir kommen um unter 4 Augen mit mir darüber zu sprechen, das sie auch einen Abbruch hatten, sich aber nie getraut haben, mit irgendwem darüber zu reden.

Die Frage ist ob das Hauptziel ist einen Schwangerschaftsabbruch noch komfortabler und unbürokratischer zu machen weil das kein gutes Gefühl macht?

Der Punkt ist das es zwar in der Hauptsache um den Körper und der Entscheidung der Frau geht aber eben nicht ausschließlich.

Kein Mensch, kein Patriarchat hat sich die biologischen Besonderheiten ausgedacht.

Dass der Vater zwar die Verantwortung hat Unterhalt zu bezahlen wenn die Mutter sich für das Baby entscheidet aber keinerlei Mitsprache hat ob sein Kind abgetötet wird oder nicht. darauf will ich hier gar nicht erst eingehen.

Der Punkt ist dass damit auch ein ungeborenes aber schon entwickeltes menschliches Leben mit diesem Eingriff abgetötet wird und dass man damit auch einen Keim menschlichen Lebens auslöscht!

Entscheidet ausschließlich die Emotion der Mutter darüber ob ein Embryo ein Fötus ein schädlicher Parasit ist oder wenn das Kind willkommen ist, ist es der schreckliche Tod eines Sternenkindes ? Ein Verlust der von allen genau so anzuerkennen ist wie der Wunsch nach der Abtötung eines Parasiten?

Sicher ist es besser diesen Keim abzutöten wenn er nicht gewollt ist, trotzdem dürfen wir nicht anstreben das zu banalisieren wie wie die Entfernung des Blinddarms!

Es kann nicht sein dass man für die Genehmigung eines Gartenhäuschens mehr bürokratischen Aufwand betreiben muss als für einen Schwangerschaftsabbruch!

0,03 Eingriffe werden mit kriminologischen (Vergewaltigung) Begründung durchgeführt, 4% wegen Gesundheit der Mutter (das kann psychologisch sein und auch wegen Gesundheit des Embryos, Fötus)

Der Großteil wegen der sozialen Indikation!

Eine Frau kann ungewollt schwanger werden trotz verantwortungsvoller Verhütung und wenn die Umstände so schwierig sind dass sie sonst keinen Ausweg sieht soll sie die Möglichkeit für den Abbruch haben ohne dafür stigmatisiert zu werden.

Es ist halt zu befürchten dass es sich wie in den USA entwickelt und dass immer mehr Frauen 2-3 Abtreibungen hinter sich haben und das ganze unterbewusst der Plan B der Verhütung wird. Einmal kann ein unglücklicher Zufall sein! Zweimal ist ein Muster.

Was passiert in dem "Zellklumpen" zum Ende der gesetzlichen Frist

So entwickelt sich ein ungeborenes Kind

Rund neun Monate lang dauert die Entwicklung von einer mikroskopisch kleinen Keimzelle zu einem ausgereiften Kind. Ein Zeitraum, in dem alle lebensnotwendigen Organe und Gewebe ausgebildet werden. Hier finden Sie eine Beschreibung wichtiger Entwicklungsschritte für jede Schwangerschaftswoche - von der Befruchtung der Eizelle, der Entwicklung der ersten Organe des Embryos über das stetige Wachstum bis hin zur Geburt des Kindes.

InhaltsverzeichnisWie werden Schwangerschaftswochen gezählt?

Eine normale Schwangerschaft dauert insgesamt 40 Wochen oder 280 Tage. Als Beginn der Schwangerschaft wird dabei der erste Tag der letzten Menstruationsblutung herangezogen. Eisprung und Befruchtung finden jedoch erst rund zwei Wochen nach diesem Tag statt, das bedeutet: in den ersten zwei Schwangerschaftswochen besteht genau genommen noch keine Schwangerschaft. Dennoch hat sich diese Zählweise bewährt, da die meisten Frauen das Datum ihrer letzten Menstruationsblutung genau kennen, der exakte Zeitpunkt der Befruchtung sich jedoch nicht eindeutig bestimmen lässt. Mehr zum Thema: Wie kommt es zur Befruchtung?

Geburtstermin berechnen

Ausgehend vom ersten Tag der letzten Menstruationsblutung lässt sich auch der voraussichtliche Geburtstermin berechnen. Die Formel dafür wird als Naegele-Regel bezeichnet:

  1. Tag der letzten Menstruation + 7 Tage – 3 Monate + 1 Jahr = Entbindungstermin
 Hinweis

Nur die wenigsten Kinder kommen exakt am errechneten Termin zur Welt, eine Abweichung von einigen Tagen ist ganz normal. Zudem werden Wachstum und Entwicklung des Kindes regelmäßig mittels Ultraschall kontrolliert und in die Bestimmung des Schwangerschaftsalters mit einbezogen.

Was passiert von der ersten bis zur vierten Schwangerschaftswoche (1. Monat)?

Ungefähr in der Mitte des monatlichen Zyklus der Frau findet der Eisprung statt. Die ausgestoßene reife Eizelle wird vom Eileiter aufgenommen und ist rund 24 Stunden befruchtungsfähig. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer Verschmelzung mit einer Samenzelle (Befruchtung), entsteht ein neuer Organismus. Dieser wird zunächst als Zygote bezeichnet. Durch die Verbindung der genetischen Informationen der Eizelle der Mutter und der Samenzelle des Vaters ist der Bauplan für das neue Leben vollständig, ein neuer Mensch kann sich entwickeln. Mehr zum Thema: Eine Schwangerschaft beginnt

Schon kurz nach der Befruchtung beginnt die Zygote sich mehrfach zu teilen und mithilfe rhythmischer Kontraktionen des Eileiters in Richtung Gebärmutter zu wandern. Etwa sechs Tage nach der Befruchtung nistet sie sich dort ein (Einnistung, Implantation). Bei einigen Frauen tritt dabei eine leichte vaginale Blutung auf, die sogenannte Einnistungsblutung. Wenn die Einnistung stattgefunden hat, bleibt die nächste Monatsblutung aus.

Zum Zeitpunkt der Einnistung haben sich bereits mehrere Zellkerne und Zellschichten gebildet, aus denen später die einzelnen Organe und Gewebe entstehen. Man spricht jetzt von einer Blastozyste. Gegen Ende der vierten Schwangerschaftswoche beginnen sich die Zellen zu spezialisieren: einige entwickeln sich weiter zur rund zwei Millimeter großen Keimscheibe, aus der später der eigentliche Embryo entsteht, andere entwickeln sich zur späteren Plazenta (Mutterkuchen).

Auch das erste Fruchtwasser beginnt sich zu bilden, am Ende der vierten Schwangerschaftswoche ist der Embryo vollständig davon umgeben. Es schützt ihn vor Austrocknung und Verletzungen, gewährleistet seine gute Beweglichkeit und hat zudem immunologische Funktionen. Bis zum letzten Schwangerschaftsdrittel wird die Fruchtwassermenge auf bis zu 1.000 ml ansteigen, vor der Geburt nimmt sie physiologischerweise wieder etwas ab.

Was passiert in der fünften und sechsten Schwangerschaftswoche (2. Monat)?

Die hormonelle Umstellung im Körper der Frau hat längst begonnen. Sie bildet die Grundlage dafür, dass die Anforderungen für eine Schwangerschaft geschaffen werden und der Embryo sich korrekt entwickeln kann. Einige Frauen bemerken schon jetzt frühe Anzeichen einer Schwangerschaft. Dazu zählen u.a. ein Ausbleiben der Regelblutung, ein ziehendes Gefühl in den Brüsten, Müdigkeit, häufiger Harndrang sowie leichte Unterbauchschmerzen.

Die Keimscheibe entwickelt sich weiter und besteht nun aus drei Schichten, aus denen später in weiteren unzähligen Teilungsschritten sämtliche Organsysteme und Gewebe des Körpers entstehen.

Im Laufe der sechsten Schwangerschaftswoche beginnen die ersten Organe, Form anzunehmen, und auch Kopf, Rumpf und Ansätze der Gliedmaßen sind erkennbar. Diese Woche stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Embryos dar: das Herz beginnt zu schlagen und der Embryo bildet ein eigenes Kreislaufsystem aus. Der Embryo ist nun rund fünf Millimeter groß.

Was passiert in der siebenten und achten Schwangerschaftswoche (2. Monat)?

In der achten Schwangerschaftswoche ist der Embryo etwa 15 Millimeter groß. Neben dem Herz sind weitere Organe, wie Nieren und Magen angelegt und beginnen zu arbeiten. Mit Mund, Nase und Augen beginnen nun auch die Sinnesorgane, sich zu entwickeln. Bei der Körperform des Embryos dominieren der Kopf und die oberen Extremitäten. Erste Bewegungen von Armen und Beinen sind erkennbar.

Der Embryo wird in der frühen Schwangerschaft über den Dottersack mit Nährstoffen versorgt. Die Plazenta entwickelt sich immer weiter, und auch die Nabelschnur ist nun bereits erkennbar. Bis zum Ende der Schwangerschaft wird sie eine Länge von 50 cm erreichen und ein bis zwei Zentimeter dick sein.

Was passiert in der neunten und zehnten Schwangerschaftswoche (3. Monat)?

Nervenzellen und Muskeln sind so weit entwickelt, dass sich der Embryo ungezielt bewegen kann. Diese Bewegungen kann die Mutter allerdings noch nicht spüren. Vom Kopf bis zum Steiß misst der Körper des Embryos rund 25 Millimeter und wiegt zirka 15 Gramm.

An den Händen sind die Finger nun schon klar zu erkennen. Auch die Ellbogen sowie Füße und Zehen haben begonnen, sich zu entwickeln. Gesichtszüge wie Ohren, Nase, Mund und Augen nehmen immer mehr Gestalt an. Die Augen des Embryos sind zu diesem Zeitpunkt noch dauerhaft geöffnet, die Lider bilden sich erst später vollständig aus. Der Kopf wird immer runder.

Was passiert in der elften und zwölften Schwangerschaftswoche (3. Monat)?

Das ungeborene Kind wird nun nicht mehr als Embryo bezeichnet, die sogenannte Fetalperiode hat begonnen. Die Nervenbahnen haben sich weiter vernetzt, sodass die Bewegungen des Embryos immer gezielter erfolgen können; es kann inzwischen zum Beispiel schon eine Faust machen. Das Nervensystem entwickelt sich enorm schnell, jeden Tag bilden sich unzählige neue Nervenstränge und Verknüpfungen.

Die Anlagen für alle Organsysteme sind bereits angelegt, in den nächsten Wochen und Monaten reifen sie zunehmend aus. Der Kopf ist immer noch der größte Körperteil des Fötus, er macht etwa die Hälfte der gesamten Körpergröße aus. Die Anlagen für die Milchzähne sind bereits im Kiefer angelegt. Die äußeren Geschlechtsmerkmale des Fötus werden sichtbar, allerdings können sie noch nicht auf dem Ultraschallbild erkannt werden.

In der zwölften Schwangerschaftswoche übernimmt nun die Plazenta die Aufgabe, den zirka fünf Zentimeter großen Embryo mit Sauerstoff und Nährstoffen aus dem Blut der Mutter zu versorgen. Der Dottersack bildet sich zurück.