Wieviel zahlt man bei Anzeige gegen Ladendiebstahl?

4 Antworten

Guten Morgen,

Du tust jetzt gerade so, als hättet Ihr die gestohlene Ware freiwillig zurückgegeben. Das habt Ihr ja nur, weil Ihr "erwischt" worden seid.

Das Ihr "trotzdem" eine Anzeige bekommt, ist ja wohl klar. Da könnte ja jeder fremdes Eigentum mitnehmen und meinen, es passiert nichts.

Du nimmst das wohl etwas auf die leichté Schulter.

Die meisten Läden haben eine "Fangprämie", die muss von Euch bezahlt werden.

Bei Euch greift das Jugendstrafrecht, da Ihr schon über 14 Jahre alt seid. Wie die Strafe ausfällt, entscheidet der Richter. Dies kann eine Geldstrafe sein, aber auch genauso Sozialstunden, die abzuleisten sind.

Hängt auch davon ab, ob Ihr das erste Mal gestohlen habt oder schon öfter auffällig geworden seid. Welche Betrag die gestohlene Ware hatte ......auch wie der Richter dazu steht.

Mit etwas Glück wird das Verfahren eingestellt, da Du schreibst, es ist die erste Anzeige. Verlassen solltest Du Dich aber darauf nicht.

Das Ihr Hausverbot in dem Geschäft habt, dass Ihr bestohlen habt, sollte klar sein.

Viele Grüsse!


Paulsjuridicum  14.08.2019, 05:21
Bei Euch greift das Jugendstrafrecht, da Ihr schon über 14 Jahre alt seid. Wie die Strafe ausfällt, entscheidet der Richter. Dies kann eine Geldstrafe sein, aber auch genauso Sozialstunden, die abzuleisten sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__5.html

Im Jugendstrafrecht gibt es gerade keine Geldstrafe.

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Anzeige wegen Diebstahl wird, wenn sie denn überhaupt verfolgt wird, wohl auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen. Was genau raus kommt, liegt am Richter. Im Jugendstrafrecht gibt es recht viele Freiheiten. Schließlich ist das Ziel euch zu "erziehen" und nicht einfach nur zu bestrafen.

Vom Geschäft her könnte eine zivilrechtliche Forderung kommen. Man kennt das auch als "Fangprämie".

Aber: Ein Geschäft kann diese nicht einfach so verlangen. Diese kann nur in Form von Schadensersatz gefordert werden, wen eine solche Prämie an jemanden ausgezahlt wurde. Nähere Infos kann man hier finden: Link

Die Vertragsstrafe/Bearbeitungsgebühren legt der Laden (in angemessenem Rahmen) fest. Alles über 50€ isst meine Wissens nach nicht angemessen.

Bei der Anzeige müsst ihr nichts zahlen, da das Jugendstrafrecht keine Geldstrafen kennt.

Ich denke,dass keine Geldstrafe kommt .

Vllt werdet ihr Sozialstunden machen müssen und 100% Jahresverbot zum Laden.


Ks827  14.08.2019, 02:32

Ihr hab es wieder zurück gegeben also meiner Erfahrung nach-->NIX.

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Minischweinchen  14.08.2019, 03:34
@Ks827

Sie haben die Ware ja nur zurückgegeben, weil sie "erwischt" wurden und nicht aus freien Stücken. Eine Strafe wird kommen, sonst könnte ja wohl jeder einfach "klauen".

Du "klaust" also auch-wenn so Deine Erfahrung ist?

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