Wieviel Unterhalt steht mir zu?

4 Antworten

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Wenn der Auszug wegen der Ausbildung nicht notwendig oder von den Eltern gewollt ist bzw.kein anderer schwerwiegender sozialer Grund für den Auszug vorliegen würde, müsste die Eltern bzw.in deinem Fall deine Mutter gar keinen Barunterhalt zahlen, selbst wenn sie leistungsfähig wäre.

Sie müsste dir nur Unterkunft, Verpflegung usw.zur Verfügung stellen.

Lebst Du nicht mehr bei einem Elternteil im Haushalt, stünden dir im Regelfall derzeit theoretisch 930 Euro an Unterhalt zu, dass Kindergeld stünde dir zu und würde darauf voll angerechnet.

Da Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres deine Unterhaltsansprüche selber klären musst und zwar bei beiden Elternteilen und dein Vater ein doch hohes Einkommen hat, wird der Unterhaltsanspruch wohl individuell berechnet werden müssen.

Solltest Du noch unter 21 sein, könntest Du dich wegen der Berechnung noch ans zuständige Jugendamt wenden.

Ich würde mir aber beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, damit kannst Du dir dann einen Fachanwalt für Familienrecht suchen, da müsstest Du ggf.nur um die 20 Euro zahlen und der wird dann schon alles notwendige in die Wege leiten.


isomatte  20.09.2024, 11:06

Danke dir für deinen Stern !

Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR.
Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden. 

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Ab 18 sind BEIDE Elternteile für den Barunterhalt zuständig. Wenn du also derzeit bei der Mutter lebst, die den Umzug in die WWG aber begrüßt und leistungsfähig ist, dann zahlt sie genauso wie dein Vater. Der Selbstehalt der Eltern liegt bei je 1750 EUR unterhaltsrelevantem Netto.

Wobei in die Berechnung auch das Kindergeld einfließt in Höhe von 250 EUR. Und die hohen Mietkosten müssen begründet sein um mehr als die 930 EUR inkl. Kindergeld zu erhalten.

Nur weil dein Vater gut verdient, bedeutet es nicht, dass du im vollem Umfang davon profitierst. Zumal wir hier auch über das bereinigte Netto bei ihm reden und Unterhaltsberechtigte die dir vorgehen. Als da wären seine Kinder aus zweiter Ehe und ggf. auch die neue Ehefrau mit Bedarf, falls sie nicht arbeitet.

Du solltest dich ans Jugendamt wenden, die dir dann gerne anhand der Einkommensbelege der Eltern ausrechnen wer was zahlen kann und muss.

Und die Eltern haben im übrigen auch Anspruch darauf die Einkommensbelege des jeweils Anderen einzusehen - man muss ja nachrechnen können.

Im Gegenzug dazu sendest du dann dem Vater deine Immatrikulationsbescheinigung.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Geh mal zum Rechtsanwalt, der rechnet mit dir aus wieviel dir zusteht. Dein Vater kann nicht so wie er will bezahlten, er muss sich auch an Gesetze halten.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dafür gibt es Rechner im Internet. Deine Forderung dürfte eher zu hoch sein. Wobei ich die Erfordernis von 1450 € für einen Studenten auch reichlich luxuriös finde. Seine weiteren Kinder spielen natürlich einen Rolle. Ihre Unterhaltsforderungen sind gegenüber deine privilegiert. Das Einkommen seiner Frau ist hingegen irrelevant.


Thorben2109 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 15:58

Dann wäre es wohl das klügste, den Unterhalt von einem Anwalt ermitteln zu lassen… ich hatte auch vergessen zu ergänzen, dass die Miete mit 800€ warm, vergleichsweise hoch ist (da ich in ein paar Monaten in eine neue WG ziehe würde der Betrag sich vermutlich auf 500€ reduzieren)…

wenn ich die Sache mal mit dem Bafög vergleiche 995€ (inkl. Versicherung) und den 250€ Kindergeld sind wir schon summiert bei 1250€… diese 200€ Differenz wirken in Anbetracht der Gehälter relativ gering, zumal man davon ausgehen könnte, dass trotz Bafög und Kindergeld, die Eltern eventuell den Studierenden mit 50€-100€ noch generös zusätzlich unterstützen (aber natürlich nicht verpflichtend)… da sind wir von der ursprünglichen Betrag gar nicht mehr soweit entfernt… mit geht es jedenfalls nur darum, dass es angemessen ist

Oponn  12.09.2024, 16:02
@Thorben2109

Ja, frag einen Anwalt. Wobei sich der Unterhalt nur nach den Einkommen deiner Eltern richtet, nicht nach deinen Wünschen. Dass du 600€ für wenig Geld hältst, spricht Bände.

Thorben2109 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 16:11
@Oponn

„(…) ergo 600€… Das ist monatlich viel Geld (…)“ (Z. 15-16)

Ich habe den Eindruck, dass dies ein emotionales Thema für dich ist, ansonsten hättest du meinen Text vernünftig gelesen…

  1. Ich habe diesen Betrag mit meiner Mutter gemeinsam ermittelt, mein erster Betrag waren 400-450€, jedoch hat mir meine Mutter noch weitere Kosten aufgezählt, die sie bis dato übernommen hatte, die noch zusätzlich eingerechnet werden müssen.
  2. Ich habe den Bafög-Betrag als Referenz hinzugezogen…
  3. Mein Wunsch ist es lediglich Ruhe vor der ganzen Thematik zu haben und mich auf mein Studium zu konzentrieren und ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern zu haben, mehr nicht
Oponn  12.09.2024, 16:15
@Thorben2109

Mir ist das völlig egal. Du sprichst von geringen Differenzen. Was deine Mutter und du gerechnet haben, spielt, wie gesagt, keine Rolle. Du hast einen gesetzlichen Anspruch, der niedriger liegen dürfte als 600€.

Thorben2109 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 16:20
@Oponn

Hier folgendes was ich zu Differenzen geschrieben hatte:

„(…)sind wir schon summiert bei 1250€… diese 200€ Differenz wirken in Anbetracht der Gehälter relativ gering (…)“

Und natürlich sind auch 200€ viel Geld, ich hatte diese nur in Relation zu den Gehältern gesetzt, was vergleichsweise „gering“ gewirkt hat…

Nun gut, aber dennoch vielen Dank für deine Antwort(en)…

Oponn  12.09.2024, 16:35
@Thorben2109

Sorry aber du tust so als ginge es um 100€. Es geht aber um 600€, was du irgendwie getrost ignorierst.

Thorben2109 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 16:57
@Oponn

So, das reicht mir jetzt, ich sage es jetzt zum dritten Mal, 600€ sind sehr viel Geld, bitte zeig mir, zeig mir irgendwo, wo ich das "irgendwie getrost ignoriere"?

Mit den 200€ Differenz beziehe ich mich auf das Bafög (995+250= ca. 1250€ - 1450€ = 200€ Differenz), wenn ich das Bafög addiert mit dem Kindergeld als Minimum nehme, dann wirken die 200€ Differenz, angesichts der Gehälter meiner Eltern, welche deutlich über dem deutschen Median liegen "relativ gering".

Oponn  12.09.2024, 17:02
@Thorben2109

Nun forderst du aber immer noch nicht die Differenz, sondern möchtest, dass deine Eltern auf die 500€ noch 100€ drauf packen, also 600€ zahlen. Irgendeine Differenz zum Bafög ist da doch irrelevant. Das spielt für keine deiner Eltern eine Rolle.

Kessie1  12.09.2024, 22:00
@Thorben2109
dass die Miete mit 800€ warm, vergleichsweise hoch ist (da ich in ein paar Monaten in eine neue WG ziehe würde der Betrag sich vermutlich auf 500€ reduzieren)…

Da mit einer Pauschale gerechnet wird beim Bedarf ist die Miete in der Regel irrelevant. Du müsstest genau nachweisen WARUM sie so hoch ist und warum es nicht günstiger geht, damit die Pauschale in Höhe von 930 EUR angehoben würde.