Vater weigert sich volljährigen Unterhalt zu zahlen, was tun?
Ich bin aufgeschmissen. Ich bin mittlerweile 19 Jahre alt, habe direkt nach meinem Abitur angefangen zu studieren und lebe bei meiner Mutter.
Mein Vater hat direkt mit meinem 18. Geburtstag aufgehört, trotz Unterhaltstitel, Unterhalt zu zahlen. Vereinzelt zahlte er noch 3-4 Monate ein, danach kam gar nichts mehr.
Da er aber eigentlich ziemlich gut verdient, erhalte ich auch keine Unterstützung vom Bafög Amt und kann daher auch nicht auf deren "Vorauszahlungen" zurückgreifen.
Ich weiß leider gar nicht mehr was ich denn machen soll, ich habe schon offizielle Briefe geschickt, das Gespräch gesucht - keine Lösung in Sicht. Mir fehlt auch an allen Enden das Geld um gegen Ihn gerichtlich oder mit Anwalt vorzugehen. Und auch wenn ich Geld dafür hätte, erwies er sich auch in der Vergangenheit dreist genug einem Gericht einfach nicht zu antworten.
Hat vielleicht einer Erfahrung mit so einem Thema gemacht und kann mir einen Rat geben, wie ich das Geld, auf welches ich zu 100% ein Recht habe, irgendwie einfordern kann?
11 Antworten
Du musst zunächst einmal prüfen, ob der Unterhaltstitel überhaupt für die Zeit nach dem 18. Geburtstag gilt. Es kann nämlich auch sein, dass der Titel nur bis zum 18. Geburtstag geht.
Wenn der Titel weiterhin gültig ist, dann kannst Du daraus zwangvollstrecken, also z.B. das Bankkonto Deines Vaters pfänden, außerdem eine Gehaltspfändung bei seinem Arbeitgeber. Dazu musst Du entsprechende Anträge beim Amtsgericht stellen. Ein Anwalt ist nicht unbedingt nötig. Je nach Bundesland gibt es beim Gericht eine "Rechtsatragsstele" oder eine andere Stelle, die Dir beim Formulieren des Antrags hilft. Da für die Vollstreckung ach gewisse Kosten anfallen, kannst Du auch für die Zwangsvollstreckung Verfahrenskostenhilfe beantragen. Auch da kann Dir die Rechtsantragsstelle weiterhelfen.
Für die Vollstreckung musst Du die Bankverbindung Deines Vater kennen bzw. Name und Adresse seine Arbeitgebers.
Komplizierter wird es, wenn der Titel nur bis zum 18. Geburtstag galt. Dann musst Du einen neuen Titel gegen Deinen Vater erwirken. Da das zu kompliziert ist, um es selber zu machen, nimm Dir einen Anwalt, der Verfahrenskostenhilfe für Dich beantragt.
Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen
Bei mir hat das sogar der Anwalt für mich erledigt, da ging es aber um Scheidung
Wenn du noch keinen Anwalt eingeschaltet hast, dann wende dich ans Jugendamt, dass muss dir bei der Berechnung helfen. Liegt dir dann der Bescheid über die Höhe vor, kannst du dir vom Jugendamt direkt einen Beratungsschein für einen Anwalt geben lassen, kostet dann um die 30,-- Euro die Erstberatung.
Du kannst auch Bafög beantragen und lies hier, genau so verfahren:
Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen.
Ansonsten hast du ja einen Titel, den du vollstrecken kannst.
wenn du mittellos bist holst du dir bei Gericht einen Beratungsschein und bekommst kostenlos Hilfe von einem Anwalt. Dann klagst du das ein und gut ist es.