Wieviel Auslöse steht einem Maler am Tag zu?
Bin 24h von zu hause weg. Hab mal was gehört von 46€ am Tag, stimmt das?
4 Antworten
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Für eine Dienstreise im Inland können Verpflegungsmehraufwendungen zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt werden:
- 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
- 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
- 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.[1]
Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Führt jemand an einem Kalendertag mehrere Dienstreisen durch, können die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammengerechnet werden.
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Achso,extra noch! Na dann is ok, denk ich. Vielen dank
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Das dumme ist, da steht können Verpflegungsaufwendungen bezahlt werden... Das ist eben eine Sache des AG!
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Stimmt, man kann sie auch beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Ist aber gehopst wie gesprungen. Zahlt der AG freiwillig eine Auslöse, wird das mit dem Ausgleich verrechnet.
Unterkunft muss er trotzdem stellen.
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Nein muss er auch nicht, wenn keine vertragliche Vereinbarung dazu besteht. Dann wird auch die wie die Pauschale bei der Steuererklärung geltend gemacht.
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Doch muss er. Der Arbeitsort steht im Arbeitsvertrag. In der Regel ist das der Firmensitz.
Ändert sich der Arbeitsort, sind die Mehrkosten für den Arbeitnehmer vom AG zu tragen.
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24 euro
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0-8 Stunden - 0 Euro 8 - 14 Stunden - 6 Euro 14 - 24 Stunden - 12 Euro 24 Stunden 24 Euro
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Da gibts keine festen Sätze, das steht in deinem Arbeitsvertrag bzw. in eurer Bertiebsvereinbarung.
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24€? davon ist ja nichtmal die Unterkunftbezahlt.... hmm is ja sehr wenig