Wieso wird das Grundgesetz nicht als Verfassung festgelegt?

5 Antworten

Das Grundgesetz (GG), ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Es war anfänglich lediglich als "Übergangsverfaasung" für Westdeutschland gedacht, wurde durch den Einigungsvertrag 1989 bei der deutschen Wiedervereinigung jedoch zur gesamtdeutschen Verfassung erklärt. Auch enthält das Grundgesetz in einigen Artikeln den Begriff der "Verfassung". Über das Grundgesetz, entscheidet bekanntermaßen auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe. Artikel 146 GG besagt "lediglich", dass das Grundgesetz durch eine andere, durch eine neue Verfassung, ersetzt werden könnte. Dies ist auch in anderen Staaten so. Selbst in diesem Fall sind sind sich manche Fachjuristen für Verfassungsrecht nicht sicher, ob eine neue Verfassung die durch die sogenannte Ewigkeitsklausel nach Artikel 79 Absatz 3 GG geschützten Grundsätze enthalten müsste.

Mfg


Waterfight 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 15:08

Ja daher sollte man diese Mögkichkeit abschaffen das eine neuer Verfassung das GG ersetzen kann! Ist sicherer

0
Rollerfreake  15.08.2024, 17:30
@Waterfight

Prinzipiell ja, allerdings, kann in jedem Staat die Verfassung durch eine andere, eine neue Verfassung ersetzt werden, nicht nur in Deutschland. Es kann sein, dass die aktuelle Vergassung eines jeden Staates irgendwann nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und dann durch eine Neue ersetzt werden muss. Mfg

1

Der Artikel ist halt ein historisches Relikt aus der Zeit vor der Wiedervereinigung, wo das Grundgesetz nur provisorisch gelten sollte. Nach der Wiedervereinigung gab es ja eine Diskussion, ob man eine neue Verfassung entwerfen sollte unter Mitwirkung der ostdeutschen Bundesländer, hat sich aber dagegen entschieden. Würde man den Artikel aber heute ändern, würde man eine neue Diskussion über das Grundgesetz eröffnen und juristisch würde das nichts ändern, da das Deutsche Volk Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt sowieso das Recht hätte, sich eine neue Verfassung zu geben, selbst wenn da stünde, dass die aktuelle dauerhaft gilt.

Das Grundgesetzt IST eine Verfassung. Der von dir gepostete Artikel besagt lediglich, dass man das Grundgesetz durch eine andere Verfassung ersetzen kann.

Wohl weil niemand Lust hat eine Verfassung aufzusetzen und alle mit dem GG grundsätzlich erstmal zufrieden sind.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Das Grundgesetz ist die als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Sie heißt nur aus historischen Gründen nicht "Verfassung", sondern eben "Grundgesetz".

Ich zitiere https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/ist-das-deutsche-grundgesetz-eine-echte-verfassung:

Doch diese Aussage ist im Artikel selbst so nicht zu finden. Artikel 146 gibt keine Handlungs­emp­fehlung vor. Er besagt nicht, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden  soll oder  muss. Es besagt nur, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden  kann .
Anders ausgedrückt besagt Artikel 146 also lediglich: „Sobald Gesetz B in Kraft tritt, verliert Gesetz A seine Gültigkeit.“ Damit wird aber in keiner Weise impliziert, dass Gesetz A bis zu diesem Zeitpunkt keine Legitimität besitzt.

Davor heißt es:

Häufig wird von Skeptikern das Argument vorgebracht, dass das Grundgesetz schon allein deswegen keine Rechtmä­ßigkeit als Verfassung besäße, weil es nicht vom Volk gewählt, beziehungsweise angenommen wurde.
Diese These beruht auf einer völligen Fehlauf­fassung: Nirgends wird eine Verfassung als etwas beschrieben, was per Volksent­scheid angenommen werden muss, um gültig zu sein. Würde diese Regel gelten, hätte Deutschland noch nie eine gültige Verfassung besessen. Denn weder die Reichs­ver­fassung von 1871, noch die Weimarer Verfassung von 1919 wurden vom Volk angenommen, beziehungsweise in einer Art Volksab­stimmung ratifiziert.