Wiesn mit der Firma?

2 Antworten

Nur wenn es sich um eine verpflichtende dienstliche Veranstaltung handelte.

Davon ist in aller Regel aber nicht auszugehen. Genauso wenig übrigens bei den meisten Firmen-Weihnachtsfeiern o.ä.

Nein. In der Regel ist es deine freie Zeit, in der du dich mit deinen Kollegen triffst.

Es sei den, es ist eine Pflichtveranstaltung des Arbeitgebers. In diesem Falle wäre es bezahlte Arbeitszeit.