Widerspruch gegen die Barmer?

3 Antworten

Das was du da hast ist relativ komplex.

Und auch deine Frage ist etwas durcheinander. Ich drösel das mal auf...

Verstehe das so, im Bescheid (erster Brief) festgestellt wurde, dass der Höchstbezug am 13.10.2019 endet, weil 2 Vorerkrankungen 25.01.2016 bis 07.03.2016 und 06.04.2017 bis 15.09.2017 anzurechnen waren.

Der Höchstbezug ist der Zeitraum, für den Du im aktuellen AU Fall Anspruch auf KG hast. Das sind längsten 78 Wochen.

Du hast Widerspruch eingelegt... Normalerweise willst Du länger KG haben und hast vermutlich gegen diese Anrechnung WS eingelegt.

Jetzt hat die Kasse mitgeteilt, dass sich der Höchstbezug auf den 25.11.2019 verlängert wurde. Grund ist hier, dass die Vorkrankung 25.01.2016 - 07.03.2016 (43 Tage) nicht mehr angerechnet wird. Dies passierte hier, weil diese Erkrankung nicht innerhalb der aktuellen Blockfrist liegt. Da wird der Bescheid aufgeboben und neu entschieden.

Dagegen hast Du wieder WS eingelegt.

Die Kasse hat dir deshalb den Lauf aller Blockfristen seit dem 27.12.2010 mitgeteilt, um dir zu zeigen, dass die noch verbliebene, angerechnete Erkrankung vom 06.04.2017 bis 15.09.2017 innerhalb der aktuellen Blockfrist liegt, die vom 27.12.2016 bis 26.12.2019 läuft.

Die Blockfrist ist der Dreijahreszeitraum in den du einmal Krankengeld für längstens 78 Wochen ausschöpfen kannst. In einer neuen Blockfrist hast Du einen neuen Anspruch, nach ausschöpfen des Höchstanspruchs muss jedoch mindestens sechs Monate (nicht zusammenhängende) Arbeitsfähigkeit bestanden haben.

Die Blockfrist beginnt mit der erstmaligen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Ersterkrankung) und wird in nahtlosen 3-Jahresfristen angegeben. Deshalb auch diese Form: 27.12.2010 bis 26.12.2013, 27.12.2013 bis 26.12.2016 und die aktuelle Blockfrist 27.12.2016 bis 26.12.2019.

Fragen:

Kann ich einen Antrag auf Überprüfung stellen?

Nein. Dafür hast Du ja den Widerspruch eingelegt. Das Widerspruchsverfahren endet mit dem Widerspruchsbescheid und dagegen kannst Du Klage erheben. Ansonsten wäre ja die Überprüfung der Überprüfung der Überprüfung... möglich. Wobei sich der überprüfte selbst überprüft. Merkste was?

Habt Ihr noch eine Info für mich.

Nein, aber schreib mir mal, was der VDK empfiehlt, was Du tun sollst. Interessiert mich wirklich.


caless 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 12:37

mein Widerspruch wurde an ein Widerspruchausschuss weitergeleitet.

sobald dieser endschieden hat, werden ich über das Ergebnis informiert.

ich hatte mit der unabhängige Patientenberatung noch mal telefoniert

es ist sehr komplex die ganze Sachlage

ich habe ein Termin bei VDK am 20 kommenden Monat.

dann sehe ich weiter.

Die Erklärung von der Unabhängigen Patientenberatung ist nicht grade einfach zu verstehen, wenn man sich mit der Materie sonst sich nicht befasst muss ich sagen :/

Danke auf jeden fall für deine Information

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mein Widerspruch wurde an ein Widerspruchausschuss weitergeleitet.

sobald dieser endschieden hat, werden ich über das Ergebnis informiert.

ich hatte mit der unabhängige Patientenberatung noch mal telefoniert

es ist sehr komplex die ganze Sachlage

ich habe ein Termin bei VDK am 20 kommenden Monat.

dann sehe ich weiter.

Die Erklärung von der Unabhängigen Patientenberatung ist nicht grade einfach zu verstehen, wenn man sich mit der Materie sonst sich nicht befasst muss ich sagen :/

Danke auf jeden fall für deine Information

ich halte dich auf den laufenden

sobald ich info erhalte

Lg chris

 

Da solltest du dir fachliche Hilfe holen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband.


caless 
Beitragsersteller
 22.01.2020, 20:12

ich hab ein termin bei VDK dann sehe ich weiter

danke

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caless 
Beitragsersteller
 18.01.2020, 08:48

Das weiss ich auch meine Frage ist ob ich nachträglich ein Überprüfung Antrag nachträglich stellen

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sassenach4u  18.01.2020, 11:00
@caless

Nachträglich nicht, aber gegen den aktuellen Bescheid. Aber das sagt dir ein Fachmann.

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