Widerspruch gegen die Barmer?
Hallo.
Ich habe folgende Frage an Euch.
Ich habe von der Barmer Post erhalten, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich
(Ende des Anspruchs auf Krankengeld 13.10.2019) mir mitgeteilt wurde.
Das war Juli 2019.
Schreiben 25.01.2016 bis 07.03.2016
06.04.2017 bis 15.09.2017
Der Höchstanspruch endet am 13.10.2019
Als ich auf Reha war.
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Ich habe darauf die gleiche Post im Dezember 2019 erhalten, wo mir das Gleiche in den ersten Brief mir mitgeteilt wurde, nur das Höchstanspruch zum 25.11.2019 verlängert wurde statt 13.10.2019. Dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt, da sie drei Jahre Blockfrist von 2016 und 2017 berechnet haben.
Jetzt haben sie mir mitgeteilt am 14.01.2020, dass es wieder geändert worden ist
27.12.2010 bis 26.12.2013
27.12.2013 bis 26.12.2016
27.12.2016 bis 26.12.2019
Kann ich ein Überprüfungsantrag stellen, nachträglich?
Oder habt Ihr eine Info noch für mich?
Ich bin an überlegen den VDK oder der Patienten Beratung um Hilfe zu fragen.
Danke für Eure Hilfe.
3 Antworten
Das was du da hast ist relativ komplex.
Und auch deine Frage ist etwas durcheinander. Ich drösel das mal auf...
Verstehe das so, im Bescheid (erster Brief) festgestellt wurde, dass der Höchstbezug am 13.10.2019 endet, weil 2 Vorerkrankungen 25.01.2016 bis 07.03.2016 und 06.04.2017 bis 15.09.2017 anzurechnen waren.
Der Höchstbezug ist der Zeitraum, für den Du im aktuellen AU Fall Anspruch auf KG hast. Das sind längsten 78 Wochen.
Du hast Widerspruch eingelegt... Normalerweise willst Du länger KG haben und hast vermutlich gegen diese Anrechnung WS eingelegt.
Jetzt hat die Kasse mitgeteilt, dass sich der Höchstbezug auf den 25.11.2019 verlängert wurde. Grund ist hier, dass die Vorkrankung 25.01.2016 - 07.03.2016 (43 Tage) nicht mehr angerechnet wird. Dies passierte hier, weil diese Erkrankung nicht innerhalb der aktuellen Blockfrist liegt. Da wird der Bescheid aufgeboben und neu entschieden.
Dagegen hast Du wieder WS eingelegt.
Die Kasse hat dir deshalb den Lauf aller Blockfristen seit dem 27.12.2010 mitgeteilt, um dir zu zeigen, dass die noch verbliebene, angerechnete Erkrankung vom 06.04.2017 bis 15.09.2017 innerhalb der aktuellen Blockfrist liegt, die vom 27.12.2016 bis 26.12.2019 läuft.
Die Blockfrist ist der Dreijahreszeitraum in den du einmal Krankengeld für längstens 78 Wochen ausschöpfen kannst. In einer neuen Blockfrist hast Du einen neuen Anspruch, nach ausschöpfen des Höchstanspruchs muss jedoch mindestens sechs Monate (nicht zusammenhängende) Arbeitsfähigkeit bestanden haben.
Die Blockfrist beginnt mit der erstmaligen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Ersterkrankung) und wird in nahtlosen 3-Jahresfristen angegeben. Deshalb auch diese Form: 27.12.2010 bis 26.12.2013, 27.12.2013 bis 26.12.2016 und die aktuelle Blockfrist 27.12.2016 bis 26.12.2019.
Fragen:
Kann ich einen Antrag auf Überprüfung stellen?
Nein. Dafür hast Du ja den Widerspruch eingelegt. Das Widerspruchsverfahren endet mit dem Widerspruchsbescheid und dagegen kannst Du Klage erheben. Ansonsten wäre ja die Überprüfung der Überprüfung der Überprüfung... möglich. Wobei sich der überprüfte selbst überprüft. Merkste was?
Habt Ihr noch eine Info für mich.
Nein, aber schreib mir mal, was der VDK empfiehlt, was Du tun sollst. Interessiert mich wirklich.
mein Widerspruch wurde an ein Widerspruchausschuss weitergeleitet.
sobald dieser endschieden hat, werden ich über das Ergebnis informiert.
ich hatte mit der unabhängige Patientenberatung noch mal telefoniert
es ist sehr komplex die ganze Sachlage
ich habe ein Termin bei VDK am 20 kommenden Monat.
dann sehe ich weiter.
Die Erklärung von der Unabhängigen Patientenberatung ist nicht grade einfach zu verstehen, wenn man sich mit der Materie sonst sich nicht befasst muss ich sagen :/
Danke auf jeden fall für deine Information
ich halte dich auf den laufenden
sobald ich info erhalte
Lg chris
Da solltest du dir fachliche Hilfe holen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband.
Das weiss ich auch meine Frage ist ob ich nachträglich ein Überprüfung Antrag nachträglich stellen
Nachträglich nicht, aber gegen den aktuellen Bescheid. Aber das sagt dir ein Fachmann.
mein Widerspruch wurde an ein Widerspruchausschuss weitergeleitet.
sobald dieser endschieden hat, werden ich über das Ergebnis informiert.
ich hatte mit der unabhängige Patientenberatung noch mal telefoniert
es ist sehr komplex die ganze Sachlage
ich habe ein Termin bei VDK am 20 kommenden Monat.
dann sehe ich weiter.
Die Erklärung von der Unabhängigen Patientenberatung ist nicht grade einfach zu verstehen, wenn man sich mit der Materie sonst sich nicht befasst muss ich sagen :/
Danke auf jeden fall für deine Information