Wiederruflich von der Arbeit freigestellt aufgrund Kündigung in der Probezeit bekomme ich trotzdem gehalt?

2 Antworten

Du bekommst bis zu dem Tag an dem die Kündigung wirksam wird Gehalt für deine Arbeitszeit.

Heißt aber auch es gibt erst danach Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld.

Ja, Du wirst bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 9. Mai bezahlt.

Ob der AG die Freistellung widerruft oder nicht spielt keine Rolle. Dein Geld bekommst Du egal ob mit oder ohne zu arbeiten