Wiederruflich von der Arbeit freigestellt aufgrund Kündigung in der Probezeit bekomme ich trotzdem gehalt?
Hallo unszwar wurde ich zum 09.05 in der Probezeit gekündigt und gleichzeitig wiederruflich freigestellt. Bekomme ich trotzdem Gehalt oder nicht ?
2 Antworten
Du bekommst bis zu dem Tag an dem die Kündigung wirksam wird Gehalt für deine Arbeitszeit.
Heißt aber auch es gibt erst danach Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber
Ja, Du wirst bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 9. Mai bezahlt.
Ob der AG die Freistellung widerruft oder nicht spielt keine Rolle. Dein Geld bekommst Du egal ob mit oder ohne zu arbeiten