Wiederholung der Automatik-Fahrstunden für den normalen Klasse B Führerschein?
Ich habe mich in einer Fahrschule angemeldet, um den praktischen Teil des Führerscheins zu absolvieren. Bei meinem ersten Termin in der Schule hat der Manager,der auch der Inhaber und Fahrlehrer ist, versucht mich von der Klasse B197 des Führerscheins zu überzeugen. Letztendlich habe ich ihm jedoch gesagt, dass ich die normale Klasse B machen möchte. Wir haben den Vertrag unterschrieben, auf dem steht, dass es sich um einen Vertrag für die Klasse B handelt. Bei der ersten Übungsfahrt tauchte er mit einem Automatikwagen auf, und da es nur eine Übungsstunde war, habe ich zugestimmt. Selbst als wir mit den "Sonderfahrten" begannen, kam er immer mit einem Automatikwagen, und wenn ich ihn fragte, warum er keinen Schaltwagen mitbrachte, sagte er immer wieder, wir würden es mischen, einige Übungen im Schaltwagen und einige im Automatikwagen machen. Also dachte ich, das müsse in Ordnung sein für die Klasse B. Später habe ich ihn direkt konfrontiert und ihm gesagt, dass ich auf einem Schaltwagen trainieren möchte. Er sagte mir jedoch, dass er bereits bei der TÜV einen Antrag für die Klasse B197 gestellt habe, nicht für die normale Klasse B, obwohl ich ihm mehrmals gesagt hatte, dass ich die normale Klasse B und nicht B197 haben möchte. Er sagte mir, dass er nun, wenn ich die normale Klasse B machen möchte, einige Anrufe bei der TÜV tätigen müsse, um die Genehmigung für die Änderung zu erhalten, und das könnte viel Zeit in Anspruch nehmen.
Meine Frage ist, ob er ehrlich ist, wenn er sagt, dass er die Genehmigung ändern muss, obwohl mein Vertrag mit ihm für die normale Klasse B gilt. Zweitens, wenn ich die normale Klasse B abschließen möchte, muss ich die Fahrstunden wiederholen, die ich bereits im Automatikwagen gemacht habe, oder spielt es keine Rolle, da ich letztendlich die Prüfung im Schaltwagen ablegen werde? Und falls ja, sagte er mir, dass ich die bereits absolvierten Stunden im Automatikwagen wiederholen muss, was kann ich in diesem Fall tun, da es nicht meine Schuld war, dass ich anfangs die normale Klasse B haben wollte?"
2 Antworten
Laut §6 Abs 1 FahrschAusbO darf der Fahrlehrer die Ausbildung erst abschließen, wenn er davon überzeugt ist, dass du die Ausbildungsziele erreicht hast.
Wenn er der Ansicht ist, dass du mangels Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug nicht ausreichend Erfahrung hast, um ein Schaltfahrzeug sicher und umweltbewusst zu führen, darf er die Ausbildung nicht abschließen.
Wenn er behauptet, dass du (unter welchem Vorwand auch immer) mehr Fahrstunden mit Schaltung brauchst, dann wirst du diese nehmen müssen.
was kann ich in diesem Fall tun, da es nicht meine Schuld war
Meiner Ansicht nach garnichts, da du jedesmal bereitwillig mit dem Automatikfahrzeug gefahren bist. Du hast das Angebot der nicht anrechenbaren Übungsstunden somit angenommen.
Wie er das mit dem TÜV regelt, ist sein Problem, denn du hast einen Ausbildungsvertrag über die reguläre Klasse B.
Hallo Mamdyarov,
du hast n unterschriebenen Ausbildungsvertrag zur Fahrerlaubnis der Klasse B und daran hat sich auf die Fahrschule zu halten. Selber den Inhalt des Vertrages abändern kann er nicht machen. Es ist dein Recht die Klasse B zu machen und damit basta.
Da kann dein Fahrlehrer sagen was er will. Ist doch sein Problem wenn er B197 beantragt obwohl B ausgebildet wird. Ist doch sein Problem wenn er jetzt zusätzliche Zeit damit verbringen muss um die Gespräche mitm TÜV zu führen.
Ben
Danke dir, genau habe ich so gedacht dass es unhöflich und unprofessionell was er gemacht hat, weißt du ob ich die Fahrstunden wiederholen muss falls ich normale Klasse-B Prüfung machen werde?