Wiedererteilung Führerschein nach vorläufigem Entzug?

2 Antworten

§ 111a Abs. 2 StPO

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht.

Wenn die vorläufige Entziehung aufgehoben wird, bekommst du deine Fahrerlaubnis wieder, musst also nicht erst wieder eine beantragen.


legendaryluz530 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 06:17

Perfekt Danke dir!

Der vorläufige Entzug beträgt normal mindestens 6 Monate bis zu einem Jahr je nach der Schwere des Delikts oder dauerhaft . Es muß die richterliche Entscheidung oder der Prozeß abgewartet werden . Die schon entzogene Zeit wird natürlich angerechnet . Nach dem Verfahren muß der Führerschein neu beantragt werden .

Woher ich das weiß:Recherche