Mit vorläufigen B führerschein Motorräder/ Mopeds fahren?
Kann man mit nem vorläufigen Führerschein ( B also Auto) auch schon mit 17 ohne weiteren Führerschein Motorräder bzw. Mopeds fahren (also ohne Begleitung)?
4 Antworten
was heist vorläufiger Führerschein? entweder wurde der erteilt; oder nicht
wenn erteilt, darfst du ab 17 Jahren auch ein Moped fahren, nennt sich AM. der ist da enthalten.
Wenn der Fragesteller 17 ist, wird er wohl nicht den "B ohnewas" gemacht haben, sondern BF17.
stelle mir vor:
er legt die Prüfung ca. 4 Wochen vor Erreichen des 18. Geb. ab und besteht. er bekommt eine Prüfbescheinigung und darf den FS erst ab 18 abholen.
damit darf er kein Moped fahren.
Richtig. Wenn das nur eine Prüfbescheinigung ohne anderes ist.
Bei BF17 steht dann drauf "diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet bis...". Findest du es so schwer vorstellbar, dass das dann umgangssprachlich als vorläufige Fahrerlaubnis bezeichnet wird?
die ist nicht vorläufig,
wenn die Person 18 wird, kann er das einfach umtauschen. meine dass man da innerhalb 3 Monate Zeit hat
Der Zettel ist vorläufig. Das, was man vorzeigt bevor man den Kartenführerschein bekommt.
Maximal 50ccm und 45 km/h. Mehr ist mit dem B nicht drin.
Ich nehme mal an, du nimmst am Begleiteten Fahren (ab 17 Jahren) teil und hast das für Klasse B gemacht. Wenn ja, dann darfst du damit wohl Roller fahren, mehr aber nicht:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
Klasse AM und L sind ja bei Klasse B eingeschlossen. Und du erfüllst die dafür nötigen Voraussetzungen, insbesondere das Mindestalter.
Also kannst du diese Fahrerlaubnisklassen nutzen.
Den Zettel, den man als 17jähriger mit BF17 ausgehändigt bekommt. Bevor man dann mit 18 seinen Kartenführerschein abholen kann.