Führerschein Entzug mit Vorläufigen legal fahren?
Mir wurde bei einer Polizeikontrolle der Führerschein entzogen, nun habe ich noch meinen gültigen Vorläufige Führerschein (Papierformat) dürfte ich den bist zur Gerichtsverhandlung rein theoretisch benutzen und legal damit fahren ?
7 Antworten
Die Polizei hat nichts entzogen - aber weggenommen. Sie hat das aus einem ganz bestimmten Grund gemacht, nämlich nicht, damit mal wieder dein altes Dokument zum Einsatz kommt, sondern, weil du dermaßen erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hast, dass es opportun erschien, den Führerschein bis zu einer Entscheidung des Gerichts einzubehalten.
Endgültig ist das noch nicht. Aber die Polizei wird dir gesagt haben, dass die Weiterfahrt untersagt ist.
Nebenbei: Deine Fahrberechtigung ist ungültig. Ein gültiges Dokument, dass dich zum Fahren berechtigt, hast du nicht.
Die Polizei nimmt den Führerschein nur weg bei vermutetem Gefahr im Verzug oder wenn er zur Fahndung ausgeschrieben ist. Über die rechtliche Zulässigkeit entscheidet ein Gericht. Und da gab es durchaus Fälle, in denen einige ihren Führerschein zurückbekommen haben.
Matürlich nicht - Dir wurde ja mit dem Führerschein die Fahrerlaubnis entzogen
Nein. Dein Führerschein ist erstmal weg.
eventuell war die Polizei nicht befugt dir den Führerschein wegzunehmen, das sie das nur tun darf bei Gefahr im Verzug (zum Beispiel Alkoholfahrt). Wenn keine Gefahr im Verzug bestand ist die Wegnahme widerrechtlich sodass die Fahrerlaubnis nicht rechtswirksam entzogen wurde. Ob du noch weitere Dokumente hast ist indem Zusammenhang unerheblich. Ich würde einen Anwalt beauftragen wenn der FÜhrerschein widerrechtlich weg genommen wurde.
Nein. In diesem Fall begehst du ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
lg
zu klären bleibt die Frage was wäre wenn die Polizei den FÜhrerschein weg nimmt obwohl sie dazu nicht rechtlich den Umständen nach nicht befugt war wie etwa wenn keine Gefahr im Verzug war!