Schwanger kurz vor Abschlussprüfung, bisher keinen festvertrag?

3 Antworten

Du sagst natürlich erstmals nix von der Schwangerschaft. Auch, wenn du nicht übernommen wirst, kannst du dir noch eine Arbeitsstelle suchen und vom Mutterschutz etc profitieren.

Von deiner Schwangerschaft würde ich nichts sagen, es sei denn man sieht schon etwas, dann würde das in der Regel ja nicht mehr nötig sein.

Nach einer Ausbildung musst du dich erst am Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden, nicht wie bei einem befristeten Vertrag 3 Monate vorher schon Arbeit suchend, würde das nicht gemacht, dann gibt es in der Regel nach § 159 SGB - lll schon eine Sperrzeit von 1 Woche.

Ich würde mich an deiner Stelle jetzt vorsorglich schon mal Arbeit suchend melden, auch wenn du das nicht müsstest, wenn du dann einen Arbeitsvertrag bekommst, kannst du dich bei der Agentur für Arbeit ja erst einmal wieder abmelden.

Solltest du arbeitslos werden, dann stünde dir ALG - 1 bis zum Mutterschutz zu, wenn du dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen könntest, dass wäre dann in der Regel bis zu 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin der Fall, dann würde der Mutterschutz beginnen und bis 8 Wochen nach der Geburt gehen.

Dann steht dir kein ALG - 1 mehr zu, dann müsste Mutterschaftsgeld bzw.dann nach der Geburt Elterngeld und Kindergeld beantragt werden, dein nicht verbrauchtes ALG - 1 könntest du dann nach deiner Elternzeit wieder in Anspruch nehmen, wenn du der Vermittlung wieder zur Verfügung stehst.

Selbst wenn du dann nach 1 oder 2 Jahren Elternzeit keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hättest, könntet ihr dann evtl.eine Aufstockung vom Jobcenter ( ALG - 2 / Hartz - lV ) bekommen, wenn vorrangig nicht Wohngeld und Kinderzuschlag in betracht kommen würde.

Der Anspruch kann natürlich auch im Bezug von Elterngeld geprüft werden, käme dann auf das Brutto und Nettoeinkommen des Mannes und auf eure Warmmiete und sonstiges weitere anrechenbare Einkommen an.

Ich denke aber, dass dann vor der Geburt dann eher kein Anspruch auf ALG - 2 bestehen würde.

wenn Du nach der Ausbildung arbeitslos bist, musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, dann kannst Du solange Du vermittelbar bist, Arbeitslosengeld 1 beziehen (bis zum Mutterschutz)

nach der Geburt kannst Du in Elternzeit gehen - Elterngeld steht Dir auch zu ...

wenn Du wieder arbeiten gehen möchtest, musst Du Dich wieder bei der Agentur für Arbeit melden - oder Du suchst Dir selbst eine Stelle

den Arbeitgeber solltest Du jetzt noch nicht informieren, außer Du hättest eine Arbeit die das Kind gefährdet