Wie würde so eine Anzeige verlaufen?
Hey
Folgende Situation:
Wenn der Vater oder die Mutter den Freund der Tochter wegen Verführung Minderjähriger anzeigen würde, wie würde diese Anzeige bearbeitet bzw. verlaufen?
Gehen wir mal davon aus, dass die Tochter 14 ist (wir rechnen mit dem Schweizer Schutzalter, da ist man erst mit 16 raus) und der Freund 18 ist. Bei der Beziehung handelt es sich aber um eine Beziehung und nicht um irgendein andersartiges Verhältnis oder von Ausnutzung der 14-Jährige.
Grund der Anzeige wäre, weil die beiden miteinander geschlafen hätte und die Eltern sowieso ein Problem mit der Beziehung hätten.
Wird das dann einfach mit einem Bußgeld gehandhabt oder wie wird da vorgegangen?
Ich frage, weil mein Vater (😂) meinen Freund (20) deswegen anzeigen wollte, aber nicht konnte, weil ich (16) nicht mehr im Schutzalter bin xD
Ich danke für die Antworten :)
5 Antworten
Ich weiss nicht wie es im schwizer recht ist. Aber in D gibt es soetwa wie "verführung minderjähriger" nicht im Recht.
Hier ist auch die rechtslage relativ klar geregelt.
Das alter bezieht sich immer auf den jüngeren.
Jünger als 14: Sexueller missbrauch. (Egal welche sexuelle handlungen und wer an wem) Natürlich nicht verfolgbar wenn beide jünger als 14 sind.
14 und 15. Sexueller missbrauch wenn: Der andere 21 oder älter ist. oder über 18 ist und der jüngere nachweislich nicht reif genug ist. (Einfach erklärt)
16 und 17: Sexueller missbrauch wenn die andere person in einem erziehung/betreuung verhältniss steht. z.b. Stiefeltern oder lehrer etc. Und dieses verhältniss dafür ausgenutzt wird.
Der erste fall wird härter bestraft. In allen fällen ist egal wer an wem etc. Und es gibt noch ein paar feinheiten. Aber grob sind das so die regelungen in D.
Für deinen fall: Wenn die tochter 14 ist und der Freund 18 ists in D schlichtweg legal solange die tochter klar machen kann. Das sie sexuell selbstbestimmt handeln kann.
Beweise? Wenn die Tochter nicht aussagt, dann war es das! Auch wenn sie keine Jungfrau mehr ist, ist das nur ein Indiz gegen den Freund.
Solange alles einvernehmlich ist, ist es kein Problem
Wird das dann einfach mit einem Bußgeld gehandhabt oder wie wird da vorgegangen?
Siehe das entsprechende Schweizer Recht
Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist.
In Deutschland schicken sie den Vater nach Hause und gut.
Mir geht es prinzipiell nicht um das Schweizer Recht sondern generell