Die Mutter meiner Freundin will mich anzeigen ( ich 16, sie 13 ) sie hat ihrer eigenen tochter die Pille verschrieben und es eigentlich immer unterstützt?

10 Antworten

Was soll man da sagen? Du schläfst mit einer 13 jährigen. Vor dem Gesetz ist sie noch ein Kind und Du hast Dich strafbar gemacht.

Mit Deiner Aktion hast Du alles nur noch schlimmer gemacht.

Kein bisschen Einsicht? Du hast keinen Fehler gemacht, denkst Du? Hmm

Die Anzeige der Mutter dürfte recht erfolgreich verlaufen!

Sexueller Missbrauch von Kindern. Schlechte Karten hast du da, egal ob es eingewilligt war oder nicht. Sex unter 14 ist generell verboten.



Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,3.auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, uma)das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oderb)um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html



Egal womit sie irgendwann einmal einverstanden war, es geduldet oder gar gefördert hat: Sex mit Personen unter 13 Jahren ist eine Straftat und Du kannst bösen Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen!

Da es sich um einen Offizialdelikt handelt, müssen die Ermittlungsbehörden tätig werden, wenn sie davon Kenntnis erlangen - da kann man dann auch keine "Anzeige zurückziehen" oder sowas. Wenn dieser Stein einmal rollt hast Du Ärger am Backen... .

Ich wäre daher recht vorsichtig und würde warten, bis sich die Wogen geglättet haben und das Mädel mindestens 14 ist. Dann hat ihre Mutter zumindest keine rechtliche Handhabe mehr gegen Dich.

Seid (später mal) nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

konstanze85  01.02.2016, 20:08

Sex mit Personen unter 13 Jahren ist eine Straftat

unter 14:), wenn einer der beiden ü14 ist.

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ZUsammensein ist nicht verboten, Sex hingegen schon!

Wenn ihr also Sex hattet - und dabei spielt es keine Rolle ob sie wollte oder nicht - dann hast du dich strafbar gemacht.

WEnn das Mädchen wirklich von der Mutter geschlagen wird, dann hast du das gut gemacht, das du ihrem Vater davon erzählt hast.

Denn was auch immer ein Kind macht: Schlagen ist gesetzlich verboten